Streit mit Student

Nötigungs-Verfahren gegen Boris Palmer eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat das Verfahren wegen Nötigung gegen OB Boris Palmer eingestellt.

06.03.2019

Von hz

Die Geschichte über Boris Palmer, den Studenten und den nächtens gezückten Dienstausweis hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Am Rosenmontag erhob der OB selbst das Thema zum Fasnets-Gag. Im Bild ist Palmer beim Rathaussturm der Tübinger Narrenzünfte im Green-Lantern-Kostüm zu sehen. Bild: Marko Knab

Die Geschichte über Boris Palmer, den Studenten und den nächtens gezückten Dienstausweis hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Am Rosenmontag erhob der OB selbst das Thema zum Fasnets-Gag. Im Bild ist Palmer beim Rathaussturm der Tübinger Narrenzünfte im Green-Lantern-Kostüm zu sehen. Bild: Marko Knab

Zur Begründung sagte Oberstaatsanwalt Martin Klose am Mittwoch auf Nachfrage nur: „Mangels hinreichenden Tatverdachts.“ Zur genaueren Begründung könne die Staatsanwaltschaft im Moment noch nichts sagen. Weitere Auskunft gebe es erst, wenn der Bescheid über die Einstellung allen Verfahrensbeteiligten sicher zugestellt wurde. (Update, 7. März, 16 Uhr: Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft ausführlich begründet)

Zumindest Oberbürgermeister Boris Palmer lag Kloses Schreiben am Mittwoch bereits vor: Der OB postete das Dokument unter der Überschrift „Am Aschermittwoch ist alles vorbei – oder Altpapier“ umgehend auf seiner Facebook-Seite: „Nun ist es offiziell: Der Einsatz des Dienstausweises nach nächtlicher Ruhestörung und Pöbelei ist rechtlich nicht zu beanstanden.“ Die Anzeige wegen Nötigung habe die Polizei allerdings eine Stunde für ein Verhör gekostet, die sicher für Wichtigeres gebraucht worden wäre.

Hintergrund des Verfahrens war der nächtliche Streit des Tübinger Oberbürgermeisters mit dem Studenten Arne Güttinger (wir berichteten mehrfach). Mitte November war Palmer spätabends in der Tübinger Altstadt mit dem Studenten aneinandergeraten. Palmer zufolge hatte Güttinger ihn beschimpft und sich laut und aggressiv verhalten. Daraufhin habe er wegen Störung der Nachtruhe dessen Personalien aufnehmen wollen. Güttingers Version war, der OB sei ihm und seiner Begleiterin nachgelaufen und habe sie bedrängt. Nachdem der Student sich nicht ausweisen wollte, habe Palmer ihn fotografiert. Die Begleiterin Güttingers hatte Palmer in der Folge wegen Nötigung angezeigt.

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Erstellt:
06.03.2019, 16:00 Uhr
Aktualisiert:
07.03.2019, 18:20 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 42sec
zuletzt aktualisiert: 07.03.2019, 18:20 Uhr

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