Streit mit Palmer

Tübingen: Student klagt auf Unterlassung

Arne Güttinger will Bußgeld nicht bezahlen und sieht sich vom Tübinger Oberbürgermeister „zu Unrecht diffamiert“.

12.07.2019

Von uja

Gut ein halbes Jahr nach dem bundesweit diskutierten nächtlichen Streit mit dem Tübinger Oberbürgermeister hat die Stadt dem Studenten Arne Güttinger einen Bußgeldbescheid geschickt. 85 Euro soll er wegen nächtlicher Ruhestörung bezahlen. Gegen den Bescheid hat seine Rechtsanwältin jetzt Einspruch erhoben: „Der Wunsch unseres Mandanten, nicht in ein nächtliches Gespräch mit Herrn Palmer einsteigen zu wollen und die Äußerung ,Lassen Sie mich in Ruhe. Ich möchte das nicht. Ich fühle mich bedrängt‘, stellt nach Ansicht der Rechtsanwälte keine Ruhestörung dar, auch führt diese Aussage nicht dazu, dass unser Mandant sich nachts gegenüber dem Bürgermeister hätte ausweisen müssen.“

Zugleich klagt Güttinger gegen Palmer auf Unterlassung „ehrverletzender Vorwürfe“. Der OB habe mehrfach behauptet, der Pädagogikstudent habe „randaliert“, ihn „attackiert“ und „bedroht“ und zudem die Aussagen zu dem Vorfall mit den beiden Zeuginnen „abgesprochen“. „Diese Schilderungen“, schreiben die Anwälte in einer Presseerklärung, „entsprechen nicht den Tatsachen und weichen zudem von seinen Schilderungen in den behördlichen Verfahren zuungunsten unseres Mandanten ab. Hierdurch fühlt sich unser Mandant zu Unrecht diffamiert.“ Güttinger selbst zeigte sich „entsetzt, wie Herr Palmer als Oberbürgermeister seine Machtposition ausnutzt und mich zu Unrecht öffentlich schlecht darstellt, um sich wieder einmal zu profilieren“.

Bei dem Streit in der Pfleghofstraße hatte Palmer den Studenten wegen einer beleidigenden Äußerung zur Rede gestellt. Der hatte ein Gespräch lautstark abgelehnt.

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Erstellt:
12.07.2019, 19:37 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 42sec
zuletzt aktualisiert: 12.07.2019, 19:37 Uhr

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