Tübingen · Gerichtsentscheid

Palmer: „Ohne Begründung nicht nachvollziehbar“

Nachdem das Tübinger Amtsgericht den Bußgeldbescheid der Stadt gegen Arne Güttinger kassiert hatte, äußert sich nun OB Boris Palmer ausführlich.

20.11.2019

Von ST

OB Boris Palmer. Bild: Metz

OB Boris Palmer. Bild: Metz

Güttinger sollte 113,50 Euro bezahlen, weil er in der Nacht vom 13. November 2018 in der Pfleghofstraße die Ruhe gestört und dem Tübinger Oberbürgermeister die Herausgabe seiner Personalien verweigert haben soll (wir berichteten). Nachdem das TAGBLATT am Dienstag davon erfahren hatte und Palmer sich zunächst nicht im Detail äußern wollte, bis ihm der Gerichtsbeschluss vorliege, tat er das am Mittwochmittag in einer städtischen Pressemitteilung.

Im Wortlaut:

Das Amtsgericht Tübingen hat der Stadt heute mitgeteilt, dass es im Fall des Studenten, gegen den ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Ruhestörung und der Weigerung, sich auszuweisen, eingeleitet worden war, eine Einstellung des Verfahrens nach §47 Ordnungswidrigkeitengesetz angeordnet hat.

Oberbürgermeister Boris Palmer sieht sich durch diesen Beschluss in seinem Handeln bestätigt: „Der Rechtsbeistand des Studenten hatte beantragt, das Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Rechtswidrigkeit zu beenden. Das Gericht ist dem gerade nicht gefolgt.“

Eine Einstellung nach § 47 Abs. 2 OwiG erfolgt nur, wenn eine Ordnungswidrigkeit feststeht oder die Wahrscheinlichkeit der Ordnungswidrigkeit feststeht, aber weitere Ermittlungen erforderlich wären, um die Wahrscheinlichkeit zu erhärten oder zu entkräften. Damit ist hier gerade keine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts oder ein Freispruch zu Gunsten des Betroffenen durch das Amtsgericht erfolgt. Die Entscheidung des Amtsgerichts setzte vielmehr voraus, dass eine Ordnungswidrigkeit vorlag bzw. die Wahrscheinlichkeit hierfür bestand. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt hierbei im pflichtgemäßen Ermessen der jeweiligen Verfolgungsbehörde, hier der Universitätsstadt Tübingen.

Die Rechtmäßigkeit des Vorgehens wurde dem Oberbürgermeister auch in zwei weiteren Verfahren bestätigt. Eine Anzeige wegen Nötigung aus dem Umfeld des Studenten blieb erfolglos. Das Verfahren wurde mangels Tatverdachts eingestellt. Eine Aufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium blieb ebenfalls erfolglos. Das Regierungspräsidium hat das Vorgehen des Oberbürgermeisters weder dienstaufsichtlich noch fachaufsichtlich beanstandet. Einzig die Frage, ob der Oberbürgermeister die Polizei hinzuziehen hätte sollen, statt ein Foto anzufertigen, wurde anders beurteilt.

„Warum das Gericht die Verfolgung der von ihm implizit bejahten Ordnungswidrigkeiten für nicht geboten hält, ist ohne Begründung nicht nachvollziehbar, weil der Beschluss des Gerichtes dazu keine Ausführungen enthält“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Da der Beschluss nicht anfechtbar ist, stellt sich die Frage weiterer rechtlicher Schritte nicht.“

Palmer hält die Entscheidung des Gerichts für fragwürdig und verweist auf die jüngste Stellungnahme des Städtetagspräsidenten Burkhard Jung zu immer schärferen Angriffen auf Kommunalpolitiker: „Es darf nicht sein, dass es besonderen Mut erfordert, sich kommunalpolitisch zu engagieren und mit seinen Auffassungen in die Diskussion einzubringen. Die Städte sehen mit großer Sorge, dass Verunglimpfungen, Bedrohungen und Übergriffe gegen Menschen in der Kommunalpolitik zunehmen. Wir sind deshalb froh, dass der Bundespräsident, die Bundesjustizministerin und andere Respekt und Schutz für kommunalpolitisch Verantwortliche einfordern.“

Palmer fügt hinzu: „Was ich in jener Nacht erlebt habe, war eine Respektlosigkeit und Missachtung des Amtes und der Person, die eine Gesellschaft nicht einfach achselzuckend hinnehmen sollte. Die Verunglimpfungen und Bedrohungen des Studenten lassen aus meiner Sicht gerade im Kontext der allgemeinen Verrohung des Diskurses in Deutschland die Verfolgung der nun auch vom Gericht festgestellten Ordnungswidrigkeiten weiterhin als geboten erscheinen. Das Gesetz, das die Bundesjustizministerin angekündigt hat, kommt für den Fall zu spät, ist aber dringend erforderlich, um derartige Urteile künftig zu vermeiden.“

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Erstellt:
20.11.2019, 16:31 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 39sec
zuletzt aktualisiert: 20.11.2019, 16:31 Uhr

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