Corona

Was zu Ostern erlaubt ist – und was nicht

Nach der Rücknahme des Oster-Lockdowns ist unklar, wie die Bundesregierung stattdessen die dritte Welle der Corona-Pandemie brechen will – und wie Deutschland Ostern feiern wird. Fragen und Antworten.

25.03.2021

Von hz, kg, mg

Berlin. Die Bundesregierung prüft laut einer Sprecherin ein Verbot von Auslandsreisen. Wäre eine solche Maßnahme zulässig? Für Hochrisikogebiete auf jeden Fall, sagte der Reiserechtswissenschaftler Professor Ernst Führich dieser Zeitung. „Die Rechtslage würde Reiseverbote für Bundesbürger grundsätzlich erlauben“, betonte er. Das Infektionsschutzgesetz könne dafür als Grundlage herangezogen werden. Dass solche Verbote bisher nicht erlassen wurden, liege am fehlenden politischen Willen. Ein eventuelles Reiseverbot nach Mallorca würde nach Führichs Meinung allerdings wahrscheinlich von den Gerichten aufgehoben werden. Grund: „Die Infektionswerte liegen auf den Balearen zum Teil wesentlich niedriger als in Deutschland. Da wäre ein Reiseverbot unverhältnismäßig.“

Dass Großbritannien anders verfährt und seinen Bürgern gegenwärtig Aufenthalte zum Beispiel auf Mallorca verbietet, liege an einer unterschiedlichen Rechtstradition. „In Deutschland wird bis heute vor Reisen ins Bürgerkriegsgebiet von Afghanistan nur gewarnt. Die britische Regierung verbietet sie.“

Welche Reiseströme sind über Ostern zu erwarten? In der Bundesregierung geht man davon aus, dass rund 40?000 Bundesbürger über Ostern nach Mallorca fliegen. Ein noch größeres Problem könnten aber die erwarteten etwa 60?000 deutschen Türkei-Reisenden werden – denn anders als Mallorca wird die Türkei als Corona-Hochrisikogebiet eingestuft.

Was machen die Kirchen? Die behalten sich vor, selbst zu entscheiden, wie sie zu Ostern ihre Gottesdienste organisieren. So betont der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, dass Gottesdienste unter Wahrung strenger Regeln möglich seien. Diese seien an den höchsten Feiertagen „unersetzbare Bestandteile christlichen Lebens“. Auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, betonte: „Die Hygienekonzepte der Kirchen haben sich bewährt.“

Was ist mit dem Profi-Spitzensport? Der macht weiter wie bisher. Die Zwangspause für die Fußball-Bundesliga und weitere Profi-Ligen im Basketball, Handball, Volleyball und Eishockey, die seit Monaten zuschauerlos und mit Hygienekonzepten ihren Betrieb aufrechterhalten, ist vorbei. Allerdings hatte auch vor der Erklärung der Kanzlerin die Deutsche Fußball Liga schnell klargemacht, dass man trotz der ursprünglich verordneten Osterruhe die 18 Partien der 1. und 2. Bundesliga durchführen will – und damit auch das Topspiel zwischen RB Leipzig und Bayern München am Karsamstag.

Wie sind eigentlich die Corona-Zahlen? Gemischt. Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der innerhalb einer Woche gemeldeten Neuinfektionen pro 100?000 Einwohner, lag laut Robert-Koch-Institut (RKI) am Mittwoch bundesweit bei 108,1 – exakt auf Vortagsniveau. Zwei Wochen zuvor hatte der Wert allerdings noch bei 65,4 gelegen.

Die Zahl der mit und an Corona Gestorbenen liegt dagegen spürbar unter den Zahlen zu Jahresbeginn. Das RKI meldete am Mittwoch 248 neue Todesfälle, am Dienstag waren es 250. Der Höchstwert war dagegen am 14.?Januar mit 1244 erreicht worden. Insgesamt wurden bisher 75?212 Corona-Tote registriert. Im Januar dagegen waren laut Statistischem Bundesamt 20 Prozent mehr Menschen gestorben als im Schnitt der Jahre 2017 bis 2020. Im Februar waren es noch drei Prozent mehr gewesen, in den ersten beiden Märzwochen dann jedoch 15 beziehungsweise zwölf Prozent weniger.

Wie geht es jetzt weiter? Zunächst ohne neue Maßnahmen. Einen Ersatz für die Osterruhe kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch nicht an. Im Bundestag verwies sie lediglich darauf, dass die Länder in denjenigen Regionen die vereinbarte Notbremse ziehen müssten, in denen die Inzidenz an drei Tagen hintereinander auf über 100 steigt. Dann würden dort die schärferen Regeln gelten, die bis zum 7. März in Kraft waren.

Außerdem stehen den Ländern laut dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Montag weitere Maßnahmen zur Verfügung – von Maskenpflicht für Mitfahrer im Auto über Ausgangs- bis hin zu Kontaktbeschränkungen.

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Erstellt:
25.03.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 48sec
zuletzt aktualisiert: 25.03.2021, 06:00 Uhr

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