Fakten-Check: Wirklich wahr, Herr Palmer?

Tübingens Oberbürgermeister und seine Aussagen zur Flüchtlings-Kriminalität

Mit seinen Ansichten zur Flüchtlingspolitik sorgt Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer bundesweit für Schlagzeilen. Gerne nutzt er Ereignisse aus Tübingen, um seine Sicht der Dinge in die Welt zu tragen, zum Beispiel den Fall des mutmaßlichen Serienvergewaltigers, den die Polizei Anfang Juli geschnappt hat. Auf seiner Facebook-Seite (www.facebook.com/ob.boris.palmer) diskutiert er seine Ansichten und die anderer Menschen dann öffentlich und mit Facebookern aller Couleur. Er erhält viel Zustimmung, viel Gegenwind. Wir haben einige seiner Aussagen mal auf den Prüfstand gestellt.

20.07.2017

Von ik/vor/job/ust

Boris Palmer. Archivbild: Metz

Boris Palmer. Archivbild: Metz

„Tübingen war eine der Städte, in denen sich Frauen ohne Angst frei bewegen konnten. Das hat sich leider verändert.“

Stimmt so nicht. Zumindest nicht, was die Daten angeht: „Die Tübinger Zahlen bei den Sexualdelikten sind in keiner Richtung auffällig oder gar alarmierend oder begründen gar eine erhöhte Gefährdungslage“, erklärt Björn Reusch, Leiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums in Reutlingen die Polizeiliche Kriminal-Statistik. Vielmehr liegen die Zahlen bei den Sexualdelikten in den Jahren 2015 und 2016 in der Stadt Tübingen bei je 55 Straftaten. 2008 waren es 72 Fälle (siehe Grafik). Auch die Zahl der Vergewaltigungen, so Reusch, habe mit 12 Fällen im Vergleich zum Vorjahr nicht zugenommen. „Im Bereich der exhibitionistischen Handlungen und der Erregung öffentlichen Ärgernisses haben wir 2016 einen Rückgang um 4 auf 16 Fälle zu verzeichnen.“

„In Tübingen gab es in jüngerer Zeit eine auffällige Häufung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.“

Stimmt. „Im ersten Halbjahr 2017 haben wir im Vergleich zum Vorjahr aktuell eine Zunahme bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu verzeichnen“, sagt Polizeisprecher Björn Reusch. Die Zahlen für das Jahr 2017 kann das Präsidium aber verlässlich erst zum Jahresende bilanzieren. „Alles andere wäre eine Momentaufnahme, die nicht aussagekräftig ist, da man nicht prognostizieren kann, wie sich der Rest des Jahres entwickelt. Da kann sich eine Tendenz auch schnell ins Gegenteil verkehren.“


„Wenn eine vergewaltigte Frau sagt, der Mann hatte schwarze Hautfarbe und war in den 20ern, dann ist der Schluss absolut zwingend, unter den Asylbewerbern aus Afrika zu suchen. Das ist simple Logik und hat mit Rassismus einfach nichts zu tun.“

Stimmt so nicht. Der Personenkreis ist sehr viel größer als die von Palmer behaupteten maximal 100 schwarzen Asylbewerber in der Stadt. Auch wenn die Hautfarbe nirgendwo registriert wird, so gibt es in Tübingen mit großer Wahrscheinlichkeit hunderte Einwohner mit schwarzer Haut, die keine Flüchtlinge sind.

Allein an der Universität Tübingen sind laut deren Studentenstatistik in diesem Sommersemester 134 männliche Studierende aus afrikanischen Staaten eingeschrieben, davon 25 aus Kamerun und 19 aus Nigeria. Viele schwarzhäutige Staatsbürger gibt es auch in Frankreich (aktuell 26 männliche Studierende in Tübingen), Großbritannien (22), Brasilien (30) und den USA (83). Hinzu kommen Lehrende und Forschende an Universität und Instituten wie dem MPI, Mitarbeiter von Tübinger Unternehmen und dem Uniklinikum – generell etliche schwarze Tübinger, also Menschen mit schwarzer Haut, die teils schon lange in Tübingen leben oder hier geboren sind, mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft (siehe Interview mit Josephine Jackson).

„Die Zahlen bundesweit sind da leider sehr Besorgnis erregend: 2016 waren 9 Prozent der Tatverdächtigen in Sexualstraftaten Asylbewerber. Das deutet auf eine stark erhöhte Kriminalitätsrate hin.“

Stimmt vermutlich. Boris Palmer verweist hier auf die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik 2016. Laut dieser und dem Faktencheck der ARD-Nachrichten-Sendung „Tagesschau“, den er ebenfalls zitiert, waren im Bereich der Vergewaltigungen und der sexuellen Nötigungen im vergangenen Jahr 14,9 Prozent der Tatverdächtigen Zuwanderer. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung dürfte laut Faktencheck jedoch kaum mehr als 2 Prozent betragen. In der Statistik werden zunächst allerdings nur die Tatverdächtigen aufgeführt, also Menschen, die im Verdacht stehen oder standen, eine Tat begangen zu haben. Für eine Straftat können aber mehrere Leute verdächtig sein.

Zum Vergleich: In der Stadt Tübingen sank laut Angaben der Polizei der Anteil von Flüchtlingen unter den Tatverdächtigen in diesem Bereich von 16 Prozent (2015) auf 15,2 Prozent (2016). Beim Tatverdacht der Vergewaltigung stieg ihr Anteil von 0 Prozent (2015) auf 10 Prozent 2016. „Hier geht es um einen Fall in 2016“, betont Polizeisprecher Reusch. Bei den tatsächlichen Straftaten sieht es in Tübingen wie folgt aus: Der Prozent-Anteil der Fälle der Sexualdelikte durch Flüchtlinge an allen Sexualdelikten sank laut Polizei von 15,4 Prozent (2015) auf 10,8 Prozent (2016). Reusch: „Hier sprechen wir von je vier Sexualdelikten in 2015 und 2016.“


„Nach meiner Meinung hätte schon der erste Bericht einer Zeugin, dass ein junger Schwarzafrikaner versucht hat, sie in einem Busch in der Innenstadt zu vergewaltigen, gereicht, um DNA-Proben aller schwarzen Asylbewerber in der Stadt zu nehmen.“

Stimmt so nicht, zumindest juristisch. Jörg Eisele, Professor für Strafrecht, sagt: „Wollte der Gesetzgeber eine zwangsweise Teilnahme an einem Massentest vorsehen, so wäre das verfassungsrechtlich problematisch, da es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht unverdächtiger Personen handeln würde und – abgesehen vom Täter – diese Personen auch tatsächlich unschuldig sind. Selbst wenn man also annimmt, dass man auf diese Weise Straftaten verhindern kann, heiligt der Zweck allein nicht das Mittel“ (siehe das Interview mit Jörg Eisele).


„Die Staatsanwaltschaft hatte das beschlossen und das Gericht genehmigt. Es wurden nur leider bei weitem nicht alle zum Test herangezogen. Wäre das gelungen, hätten weitere Taten verhindert werden können.“

Stimmt so nicht. Tatsächlich gab es eine DNA-Reihenuntersuchung. Sie stützte sich jedoch auf die Personenbeschreibung der Opfer, nicht auf den Aufenthaltsstatus Asylbewerber. Dabei fiel der mutmaßliche Täter aufgrund seines bei den Behörden registrierten Alters durchs Raster der Ermittler: Die Opfer beschrieben ihn als etwa 30 Jahre alt, er war 2015 laut seinen Papieren jedoch erst 19 (siehe Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten).


„Liebes Tagblatt, gestern und heute behauptest du, ich hätte mich dafür ausgesprochen, ganze Bevölkerungsgruppen ohne jeden konkreten Tatverdacht zum DNA-Test zu zwingen. Muss das sein? Das ist nachweisbar falsch. Ich habe mich immer auf den konkreten Tatverdacht im Fall des überführten gambischen Serienvergewaltigers bezogen.“

Stimmt so nicht. In einer Diskussion auf Facebook am 6. Juli – es geht um den mutmaßlichen Serienvergewaltiger und die Möglichkeit, eine ganze „Risikogruppe“, wie Palmer sie nennt, mit einem DNA-Test zu erfassen – hält eine Frau Boris Palmer Folgendes vor: „Nur weil jemand Flüchtling, jung und männlich ist, ist er nicht automatisch ein Risiko.“ Die Gruppe aller jungen Asylbewerber, schreibt sie, sei außerdem zu groß. Palmer antwortet: „Falsch. Das sind 300.000 Personen. Denen könnte man zum Beispiel Speichelproben abnehmen, so lange sie nicht anerkannt sind. Problem sehr effektiv begrenzt.“ Die Frau fragt: „Ist das ein ernsthafter Vorschlag? Inwieweit schützt das vor Vergewaltigung?“ Palmer antwortet: „Natürlich hilft das. Die Täter wissen, dass sie fast sicher erwischt werden. Am selben Tag. Man kann nicht vergewaltigen ohne eine DNA-Spur.“

„Die Tübinger PKS-Zahlen bei den Sexualdelikten sind in keiner Richtung auffällig oder gar alarmierend oder begründen gar eine erhöhte Gefährdungslage“, sagt Björn Reusch, Pressechef des Polizeipräsidiums Reutlingen. PKS ist die Abkürzung für Polizeiliche Kriminal-Statistik. Grafik: Polizei

„Die Tübinger PKS-Zahlen bei den Sexualdelikten sind in keiner Richtung auffällig oder gar alarmierend oder begründen gar eine erhöhte Gefährdungslage“, sagt Björn Reusch, Pressechef des Polizeipräsidiums Reutlingen. PKS ist die Abkürzung für Polizeiliche Kriminal-Statistik. Grafik: Polizei

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Erstellt:
20.07.2017, 00:30 Uhr
Lesedauer: ca. 4min 20sec
zuletzt aktualisiert: 20.07.2017, 00:30 Uhr

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