Tübingen · Justiz

Hirschau-Fall: Anklage will höhere Strafe

Im Fall des bei Hirschau überfahrenen 18-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft nun schriftlich Revision eingelegt.

19.05.2020

Von job

Symbolbild: Erich Sommer

Symbolbild: Erich Sommer

Der Autofahrer, der bei Hirschau einen 18-Jährigen anfuhr, tödlich verletzte und zunächst an der Unfallstelle liegen ließ, war Anfang März vom Tübinger Schwurgericht wegen fahrlässiger Tötung, versuchten Mordes und Unfallflucht verurteilt worden. Dabei milderten die Richter allerdings die Strafe des 24-Jährigen doppelt. Einmal, weil es sich nur um einen Mordversuch gehandelt habe, da die Verletzungen des Fußgängers ohnehin mit hoher Wahrscheinlichkeit tödlich gewesen seien. Und ein weiteres Mal, weil es nicht um eine aktive Tat, sondern um ein passives Unterlassen von Hilfe gegangen sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits kurz nach dem Urteil hatte die Tübinger Staatsanwaltschaft Revision eingelegt: „Wir werden das schriftliche Urteil in Ruhe prüfen“, erklärte ihr Leiter Oberstaatsanwalt Michael Pfohl damals, „das sind wir den Angehörigen schuldig.“ Seit einiger Zeit liegt es vor – und die Ankläger haben ihren Revisionsantrag nun ebenfalls schriftlich begründet eingereicht. Ihr Ziel ist ein höheres Strafmaß für den Fahrer. Ob es dazu kommt oder das Tübinger Urteil bestehen bleibt, darüber muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

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Erstellt:
19.05.2020, 20:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 33sec
zuletzt aktualisiert: 19.05.2020, 20:00 Uhr

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