Tübingen · Justiz

Hirschau-Urteil: Anklage kündigt Revision an

Die Tübinger Staatsanwaltschaft will das Urteil im Hirschau-Prozess vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.

05.03.2020

Von job

Die Tübinger Staatsanwaltschaft will Revision gegen das Urteil im Hirschau-Prozess einlegen. Bild: Hans-Jörg Schweizer

Die Tübinger Staatsanwaltschaft will Revision gegen das Urteil im Hirschau-Prozess einlegen. Bild: Hans-Jörg Schweizer

Der Autofahrer, der bei Hirschau einen 18-Jährigen anfuhr, tödlich verletzte und ihn zunächst an der Unfallstelle liegen ließ, war am Mittwoch vom Tübinger Schwurgericht wegen fahrlässiger Tötung, versuchten Mordes und Unfallflucht verurteilt worden – wie von der Anklage gefordert. Allerdings folgten die Richter beim Strafmaß der Verteidigung und setzten die zweijährige Haftstrafe zur Bewährung aus. Gegen den Beifahrer verhängten sie wegen unterlassener Hilfeleistung eine Geldstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft für den Fahrer gefordert, für den Beifahrer eine Haftstrafe zur Bewährung. Nun will sie Revision einlegen: „Wir werden das schriftliche Urteil in Ruhe prüfen“, erklärte der Leiter der Staatsanwaltschaft Michael Pfohl, „das sind wir den Angehörigen schuldig.“

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Erstellt:
05.03.2020, 16:30 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 22sec
zuletzt aktualisiert: 05.03.2020, 16:30 Uhr

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