Tübingen · Justiz

Verurteilte Polizistinnen legen Revision ein

Die beiden Polizistinnen, die im Prozess um versuchten Giftmord lange Haftstrafen erhielten, haben Rechtsmittel eingelegt.

24.12.2019

Von job

Stacheldraht auf der Mauer einer Justizvollzugsanstalt. Bild: Hans-Jörg Schweizer

Stacheldraht auf der Mauer einer Justizvollzugsanstalt. Bild: Hans-Jörg Schweizer

Das Tübinger Schwurgericht hatte die beiden Polizistinnen wegen versuchten Mordes beziehungsweise der Beihilfe dazu Mitte Dezember zu zwölf und fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Eine der beiden hatte im Februar versucht, ihren Mann mit einer Insulinspritze zu töten. Auch er ist Polizeibeamter des Reutlinger Präsidiums. Die tödliche Dosis des Medikaments hatte ihr die mitangeklagte Kollegin besorgt und dann per Dienstpost zugeschickt.

Wie das Landgericht am Montag auf TAGBLATT-Anfrage mitteilte, haben beide Angeklagte fristgerecht Revision gegen das Urteil eingelegt. Wenn es ihnen in schriftlicher Form vorliegt, haben sie einen Monat Zeit, um ihre Revisionsgründe darzulegen. Dann würde das Tübinger Urteil vom Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler überprüft. Ziehen die Angeklagten die Revision zurück, wird das Urteil rechtskräftig.

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Erstellt:
24.12.2019, 09:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 22sec
zuletzt aktualisiert: 24.12.2019, 09:00 Uhr

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