Reutlingen/Karlsruhe
BGH verwirft Revision von Polizistinnen
Das Urteil gegen die beiden Polizistinnen des Polizeipräsidiums Reutlingen, die vergangenes Jahr versuchten, den Mann der einen mit einer Insulin-Spritze zu vergiften, ist rechtskräftig.
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Die beiden Frauen waren im Dezember vergangenen Jahres wegen versuchten Mordes beziehungsweise der Beihilfe dazu verurteilt worden.
Die Tübinger Richter sahen es als erwiesen an, dass die Hauptangeklagte versuchte, ihren Ehemann zu töten. Sie erhielt deshalb 12 Jahre Haft. Die dabei benutzte Insulin-Spritze schickte ihr die Mittäterin per Dienstpost. Sie muss fünf Jahre ins Gefängnis. Die Pläne für den Mord sind gut dokumentiert: Die beiden chatteten regelmäßig über WhatsApp, dabei war eine mögliche Tat immer wieder Thema. Der Ehemann überlebte knapp – dank seiner sportlichen Konstitution, der Hartnäckigkeit seiner Kinder, die schließlich die Mutter dazu brachten, einen Notarzt zu rufen, und der schnellen Reaktion der Rettungskräfte. Auch er ist Polizist.
Gegen das Urteil hatten die Ex-Polizistinnen Revision eingelegt. Diese wurde nach TAGBLATT-Informationen zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe verworfen.
Zum Dossier: Giftmordprozess gegen Polizistinnen