Tübingen · Brief

Boris Palmer will Auskunft zum Mann, der Polizisten verletzte

In einem Schreiben an Thomas Strobl und Marion Gentges bittet Boris Palmer um Informationen zu dem Beschuldigten.

27.09.2023

Von toh

OB Boris Palmer, hier bei einer Sitzung des Gemeinderats, hält es für falsch, dass er aus Datenschutzgründen keine Informationen zum Fall eines 32-Jährigen erhält, der zwei Polizisten verletzt haben soll. Bild. Ulrich Metz

OB Boris Palmer, hier bei einer Sitzung des Gemeinderats, hält es für falsch, dass er aus Datenschutzgründen keine Informationen zum Fall eines 32-Jährigen erhält, der zwei Polizisten verletzt haben soll. Bild. Ulrich Metz

Oberbürgermeister Boris Palmer hat sich in einem offenen Brief an Innenminister Thomas Strobl und Landesjustizministerin Marion Gentges (beide CDU) gewandt. Darin bittet er um Auskünfte zum Fall des 32-Jährigen, der am 20. September zwei Polizeibeamte schwer verletzt haben soll. Neben dem Jugendhaus Bricks soll sich der Mann einer Festnahme widersetzt und dabei einen Polizisten umgestoßen haben, der laut Polizeibericht zeitweise in Lebensgefahr schwebte und notoperiert werden musste.

Auskünfte zu dem Fall seien Palmer aus Datenschutzgründen bisher verweigert worden, schreibt der OB. Das halte er für falsch. Unter anderem will er wissen, warum der Beschuldigte weiterhin auf freiem Fuß ist. „Nach Paragraf 112 Strafprozessordnung kann ein dringend Tatverdächtiger inhaftiert werden, wenn das Leben eines anderen durch die Tat gefährdet worden ist“, begründet Palmer. Das sei wegen der Notoperation gegeben.

Die Tübinger Staatsanwaltschaft dagegen bleibt bei ihrer Einschätzung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft nicht vorliegen. Nach Stand der Ermittlungen gehen die Ermittler nicht davon aus, dass der 32-Jährige die schweren Folgen beabsichtigt hat. Deshalb wurde kein Haftbefehl beantragt: Es bestehe weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr.

Außerdem will der OB unter anderem wissen, welchen Aufenthaltsstatus der gambische Staatsangehörige hat, ob er vorbestraft ist, ob Wiederholungsgefahr besteht und wie die Öffentlichkeit gegen das „offenkundig erhöhte Risiko“ geschützt werden könne, das in Tübingen von gambischen Asylbewerbern ausgehe. Das begründet er mit den „zahlreichen schweren Straftaten“ an denen „gambische Asylbewerber in Tübingen in den vergangenen Jahren [...] beteiligt waren“.

Palmer schreibt: „Ich bitte Sie dringend, die möglichen Maßnahmen zum Schutz der Tübinger Bevölkerung und der Einsatzkräfte zu veranlassen“, und weiter: „Insbesondere die Prüfung der Untersuchungshaft erscheint mir zwingend notwendig, um dem Eindruck entgegenzutreten, in unserem Land hätten solche Taten keine Folgen.“

Wie das TAGBLATT bereits berichtete, war 2016 ein Verfahren gegen den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung vom Gericht gegen eine Geldauflage eingestellt worden.

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Erstellt:
27.09.2023, 12:22 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 27.09.2023, 12:22 Uhr

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