Tübingen

Verletzter Polizist aus Klinik entlassen

Bei einem Polizeieinsatz am vergangenen Mittwoch verletzte ein Mann zwei Beamte. Beide sind noch dienstunfähig.

26.09.2023

Von job

Die Bundespolizei hat eine Wache am Tübinger Hauptbahnhof. In der Nähe wurde einer ihrer Beamten bei einem Einsatz lebensgefährlich verletzt.  Symbolbild: Hans-Jörg Schweizer

Die Bundespolizei hat eine Wache am Tübinger Hauptbahnhof. In der Nähe wurde einer ihrer Beamten bei einem Einsatz lebensgefährlich verletzt. Symbolbild: Hans-Jörg Schweizer

Zunächst sah es nach einem Einsatz aus, wie ihn die Polizei häufiger hat – doch am Ende waren zwei Beamte verletzt, einer schwebte zeitweise sogar in Lebensgefahr.

Passanten riefen über Notruf die Polizei, weil ein 32-Jähriger sie auf dem Parkplatz zwischen Tübinger Hauptbahnhof und Jugendcafé Bricks beleidigt, bedroht und mit einem Fahrradschloss nach ihnen geschlagen haben soll. Als die Polizisten Personalien aufnehmen wollten, wehrte er sich massiv. Schließlich überwältigten ihn mehrere Polizisten und legten ihm Handschellen an. Dabei stieß er einen 43-jährigen Beamten um, der im Gleisbett auf den Rücken stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde.

Laut Auskunft der Tübinger Staatsanwaltschaft erlitt der Polizist durch den Aufprall einen Pneumothorax: Es kam zu einer Luftansammlung im Brustkorb, so dass ein Lungenflügel zu kollabieren drohte. Er musste notoperiert werden. Deshalb ermittelt die Polizei unter anderem wegen besonders schweren Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte: Der liegt unter anderem dann vor, wenn der Angegriffene in die Gefahr des Todes gerät. Das Gesetz sieht dafür sechs Monate bis fünf Jahre Haft vor.

Der Beamte wurde am Dienstag aus dem Krankenhaus entlassen, ist aber krankgeschrieben. Ebenso sein Kollege, der von dem Mann gebissen worden war und deshalb ambulant operiert wurde.

Nach Stand der Ermittlungen gehen Polizei und Staatsanwaltschaft nicht davon aus, dass der 32-Jährige die schweren Folgen beabsichtigt hat. Deshalb wurde kein Haftbefehl beantragt: Es bestehe weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr.

Mit Gewalt gegen Polizeibeamte war der 2014 aus Gambia nach Deutschland gekommene Mann bislang nicht aufgefallen. Ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde vor sieben Jahren gegen eine Geldauflage durch ein Gericht eingestellt.

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Erstellt:
26.09.2023, 16:21 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 56sec
zuletzt aktualisiert: 26.09.2023, 16:21 Uhr

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