Tübingen · Abschiebung
Palmer fordert: Bojang soll wieder einreisen
Der Oberbürgermeister bittet die Landesjustizministerin um Hilfe: „Es werden gerade die Falschen abgeschoben.“
Oberbürgermeister Boris Palmer hat sich im Fall des Mitarbeiters Lamin Bojang der Tübinger Firma Möck, der kürzlich in sein Heimatland Gambia abgeschoben wurde, an Landesjustizministerin Marion Gentges gewandt. Möck habe Bojang ein sehr gutes Zeugnis ausstellt und unterstreiche „ihr großes Interesse an Herrn Bojang als Arbeitnehmer, indem sie ihm einen Ausbildungsvertrag und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zusichert“.
Palmer schreibt: „Nach meiner Meinung haben wir es hier mit dem leider oft auftretenden Fall zu tun, dass gerade die Falschen abgeschoben werden. Wer sich als lediglich geduldeter Flüchtling rechtskonform verhält und weder die Identität verschleiert noch der Abschiebung entzieht, muss das Land verlassen, selbst wenn er rechtschaffen und fleißig ist. Wer hingegen mit allen Tricks die Abschiebung verhindert bleibt auch als vielfach vorbestrafter Krimineller im Land. Diesen Missstand dürfen wir nicht hinnehmen.“
Der OB bittet die Ministerin, „daran mitzuwirken, dass Herr Bojang möglichst schnell an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann, wo er dringend gebraucht wird.“ Palmer begründet seine Bitte so: „Die Firma Möck sucht, wie alle verarbeitenden Betriebe in unserer Region, händeringend gute Arbeitskräfte und ist ein wichtiger Tübinger Steuerzahler. Es besteht daher ein öffentliches Interesse an der Wiedereinreise von Herrn Bojang.“
Er möchte, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe die Wirkung der Ausweisung und der Abschiebung „unverzüglich befristet und auf die Zahlung der Abschiebekosten verzichtet, so dass keine Sperrfrist für die Erteilung eines Visums zur Wiedereinreise entsteht“. Gentges solle als zuständige Ministerin in diesem Sinne tätig werden. Palmer schreibt ferner, er wende sich parallel an das Auswärtige Amt, um Bojang einen Termin zur Vorsprache in der zuständigen Botschaft in Dakar zu verschaffen. Ziel sei eine Wiedereinreise.