Tübingen
Mann warf Baum aus Fenster – ist das strafbar?
Ein Mann warf vor rund zwei Wochen seinen Weihnachtsbaum aus dem Fenster und traf fast einen Passanten. Ob das strafbar war, prüft aktuell die Tübinger Staatsanwaltschaft.
„Nochmal „knut“ gegangen“, schrieb die Polizei in einer Pressemeldung am 13. Januar. Hintergrund dieses – für Polizeimeldungen untypischen – Wortspiels, war der Fall eines Mannes, der seinen Weihnachtsbaum aus dem vierten Stock warf und dabei fast einen Passanten traf (wir berichteten). Er wollte wohl dem schwedischen Brauch „St. Knut“ folgen. In der Polizeimeldung ist die Rede von einem belehrenden Gespräch, das die Beamten mit dem 68-Jährigen führten. Nun kann es jedoch sein, dass der Baumwurf weitere Folgen für den Mann mit sich bringen wird.
Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen bestätigte, dass der Fall nun zur weiteren Prüfung an die Staatsanwaltschaft Tübingen übergeben wurde. Auf Nachfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft, dass sie prüfe, „ob Anhaltspunkte für strafbares Verhalten vorliegen“. Genauere Infos gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht. Die Polizei rät jedenfalls: „Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung dieses konkreten Einzelfalls ist es sicherlich nicht
ratsam, einen mannshohen Weihnachtsbaum aus dem vierten Stock auf die Straße zu werfen.“