Tübingen
Klatsche für Curevac durch das Bundespatentgericht
Das Bundespatentamt erklärte ein zentrales Patent von Curevac für nichtig.
„Niederlage auf voller Linie“: So beschrieb der Pressesprecher des Bundespatentgerichts gestern Nachmittag das Ergebnis einer mündlichen Verhandlung vor dem höchsten deutschen Patentgericht. In der Verhandlung ging es um eine Klage des Impfstoff-Entwicklers Biontech, mit der das Mainzer Unternehmen ein für den Tübinger Konkurrenten Curevac zentrales Patent für nichtig erklären lassen wollte. Dieser Klage kam der 3. Senat des Münchner Gerichts gestern in vollem Umfang nach. „Das Streitpatent wurde mit Urteil des 3. Senats des Bundespatentgerichts vom 19. Dezember 2023 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt“, erklärte das Gericht. Mit dem Patent wollte Curevac eigentlich eine Entschädigung für seine Entwicklungsleistungen erstreiten. Die Tübinger waren der Meinung, Biontech habe bei der Entwicklung des Comirnaty-Impfstoffs ihre Patentrechte verletzt.
Biontech hatte dagegen geltend gemacht, dass das Curevac-Patent gar nicht hätte erteilt werden dürfen, da die Erfindung von Curevac nicht neu sei oder „zumindest nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe und das Streitpatent die (vermeintliche) Erfindung auch nicht ausführbar offenbare“. Curevac hatte dies vehement bestritten, konnte sich mit seiner Position aber vor dem Gericht nicht durchsetzen.
Einziger Trost: Das Bundespatentgericht ließ ausdrücklich die Möglichkeit zu, vor dem Bundesgerichtshof Berufung einzulegen.