Tübingen · Verkaufsmasche

Aggressiver Haustürvertrieb: Vorsicht vor schnellen Vertragsabschlüssen

Vermeintliche Telekomtechniker versuchen unter falschem Vorwand, Verträge abzuschließen.

09.03.2021

Von fw

Männer in Telekomjacken klingelten bei ihr und gaben vor, Glasfaserleitungen überprüfen zu wollen – so schildert es eine Leserin dem TAGBLATT. Auch die Verbraucherzentrale warnt: Haustürvertriebler im Auftrag der Telekom geben sich in letzter Zeit vermehrt als Techniker aus, um Zutritt zu Privatwohnungen zu erlangen. In der Wohnung stellten die Männer Detailfragen zum jetzigen Internetvertrag. Unter anderem hätten sie nach aktueller DSL-Geschwindigkeit und dem Anbieter gefragt. Es soll auch mehrfach nach der Laufzeit des aktuellen Vertrags der Leserin gefragt worden sein.

Nachdem die vermeintlichen Techniker der Tübingerin schließlich einen Vertrag bei der Telekom anboten, der mit 44,95 Euro deutlich teurer wäre als ihr bisheriger Vertrag, brach sie das Gespräch ab. Die Frau berichtet außerdem, dass ihr erklärt wurde, sie würde in etwa 20 Minuten einen Kontrollanruf bekommen und solle dann bitte einfach sagen, dass alles geklärt sei.

Laut Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg häuft sich diese Art des Direktvertriebs in letzter Zeit. Er berichtet über aktuelle Fälle in der Region, bei denen Vermarkter sich als Techniker von Telekom oder Vodafone ausgaben und dann für Stromverträge anderer Firmen warben. Das ist laut Bauer illegal. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg habe auch schon Unternehmen wegen dieser Praxis abgemahnt.

Eine Firma falle häufig negativ auf, berichtet Bauer: die Ranger Marketing- und Vertriebs-GmbH.

Den vorliegenden Fall der TAGBLATT Leserin sieht Bauer in einer rechtlichen Grauzone und „hart an der Grenze zur Illegalität“. Er und die Verbraucherzentrale setzten sich daher für ein Verbot solcher Geschäfte ein. Die Telekom ließ eine Anfrage zu dem Thema bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Was Sie beachten sollten

Die Verbraucherzentrale rät dazu, niemals Verträge an der Haustür oder am Telefon abzuschließen. Außerdem sollten Sie unter keinen Umständen Verträge auf einem Tablet unterschreiben.

Bei Geschäften an der Haustür, am Telefon oder im Internet gilt nach Paragraph 355 Bürgerliches Gesetzbuch ein generelles Widerrufsrecht von 14 Tagen für Verbraucher. Bei mangelnder Belehrung des Kunden verlängert sich diese Frist um ein Jahr. Echte Techniker von Internetanbietern kündigen sich immer im Vorhinein an.

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Erstellt:
09.03.2021, 23:25 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 03sec
zuletzt aktualisiert: 09.03.2021, 23:25 Uhr

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