Kreis Tübingen

Unfälle und Ausfälle: Wintereinbruch mit Verkehrschaos in der Region

Schneefall und Glätte haben am Freitag zu Problemen im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und auf zahlreichen Straßen in der Neckar-Alb-Region geführt.

01.12.2023

Von isi

Archivbild: Jonas Bleeser

Archivbild: Jonas Bleeser

Bei der Deutschen Bahn kam es den ganzen Tag über zu Ausfällen und Verspätungen von bis zu 20 Minuten auf den Verbindungen Richtung Stuttgart, Aulendorf und Herrenberg. Auch im Busverkehr kam es insbesondere auf den Strecken mit Steigungen zu Verspätungen. Zusätzlich zum Wintereinbruch hatte der Tübus mit Personalausfällen zu kämpfen. Zahlreiche Verbindungen der Linien 1, 2, 4, 5, 7, 13, 16, 17 und 19 mussten komplett entfallen. Aufgrund der Wettervorhersagen kann es auch im Laufe des Wochenendes noch zu weiteren Schwierigkeiten im ÖPNV kommen. Bis Wochenanfang muss neben weiterem Schnee noch mit Glätte und Dauerfrost gerechnet werden.

Verkehrsprobleme auch auf den Straßen

Wie die Polizei auf TAGBLATT-Nachfrage mitteilte, kam es auch auf den Straßen in der Region zu einigen Verkehrsunfällen - mit teilweise längeren Staus im Berufsverkehr. Unter anderem soll es auf der B296 zwischen Tübingen und Unterjesingen zu einem Zusammenstoß mit einem Pferd und einem Auto gekommen sein. Nach ersten Informationen war das Tier gegen 16 Uhr seiner Reiterin davongelaufen, auf Höhe des Ammerhofs auf die B298 gerannt und dort mit einem Auto zusammengestoßen. Ob Personen verletzt wurden, ist unklar. Das Tier starb allerdings aufgrund seiner schweren Verletzungen.

Tübinger Winterdienst unterwegs

Die Universitätsstadt Tübingen ist nach eigenen Angaben indes gut auf den Winter vorbereitet: Die Salz- und Splittlager sind gefüllt, für Privathaushalte gibt es kostenlosen Splitt zum Streuen. 96 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalen Servicebetriebe (KST)stehen für den winterlichen Einsatz bereit. Die Räumteams arbeiten in zwei Schichten von Montag bis Samstag zwischen 4 und 21 Uhr, am Sonntag von 5 bis 21 Uhr. Bei Bedarf halten sie auch nachts die wichtigsten Strecken und Klinikzufahrten frei.

Da nicht alle Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig geräumt und gestreut werden können, werden die Straßen nach Dringlichkeit sortiert und nacheinander abgearbeitet - wenn nötig und möglich, auch mehrfach am Tag.

In Tübingen sind Geschäfts- und Privathaushalte verpflichtet, selbst zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Die Räum- und Streupflicht gilt für alle Gehwege, Fußwege, Staffeln und alle anderen Flächen mit öffentlichem Fußgängerverkehr,die an das Grundstück angrenzen. Auch Gehwege an Bushaltestellen ohne Wartehäuschen müssen die Anwohnerinnen und Anwohner räumen. Ein 1,5 Meter breiter Fahrbahnstreifen ist für Fußgänger zu räumen, wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, sowiein verkehrsberuhigten Bereichen.

Alle Flächen müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn danach Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist bis 21 Uhr wiederholt zu räumen und zu streuen. Auftausalze oder andereumweltschädliche Stoffe dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden wie bei sehr starker Glätte, die nicht anders beseitigt werden kann.

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Erstellt:
01.12.2023, 16:03 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 23sec
zuletzt aktualisiert: 01.12.2023, 16:03 Uhr

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