Bahn

Wie sich der Streik überstehen lässt

Früher fahren, später fahren, Geld zurückfordern, Alternativen nutzen: Kunden müssen in den kommenden Tagen flexibel sein. Nur ein Viertel der Züge rollen.

01.09.2021

Von THOMAS VEITINGER

Nur nicht rot sehen: Im festgefahrenen Tarifstreit ruft die Lokführergewerkschaft GDL zur dritten Streikwelle auf. Foto: Matthias Balk/dpa

Nur nicht rot sehen: Im festgefahrenen Tarifstreit ruft die Lokführergewerkschaft GDL zur dritten Streikwelle auf. Foto: Matthias Balk/dpa

Ulm. Im ersten Triell wurde er gefordert, jetzt bietet ihn die Deutsche Bahn – wenn auch zu einem anderen Thema: den Faktencheck. Von „fadenscheinigen Argumenten“ ist im Internet die Rede zum Verhalten der Lokführergwerkschaft GDL in der aktuellen Tarifrunde. Die insgesamt 47 Forderungen gingen „weit über den Abschluss im Öffentlichen Dienst hinaus“, heißt es bei der Bahn. Behauptungen und Realität klafften weit auseinander.

Die GDL wiederum spricht davon, dass die Bahn „weiterhin kein akzeptables Angebot vorgelegt“ habe. Zu einem neuen dritten Ausstand gebe es deshalb „keine Alternative“. Im Güterverkehr sollen Züge von Mittwoch, 17 Uhr, im Personenverkehr von Donnerstag, 2 Uhr, an stehen bleiben. Ein Ende des Streiks ist für Dienstag kommender Woche um 2 Uhr vorgesehen.

Die Bahn empfiehlt nun, Fahrten möglichst zu verschieben. Gebuchte Fahrkarten für den Fernverkehr im Zeitraum des Streiks von Donnerstag bis Dienstag könnten bis zum 17. September flexibel genutzt werden. Bei Sparpreisen sei die Zugbindung aufgehoben. Auch höherwertige Züge wie ICE lassen sich etwa mit einer IC-Fahrkarte nutzen.

Im Nahverkehr darf bei mindestens 20-minütiger Verspätung in Zügen des Fernverkehrs ohne Aufpreis mitgefahren werden. Das gilt aber nur, wenn die ursprüngliche Route nicht länger als 50 Kilometer ist oder mehr als eine Stunde dauert. Bei einer erheblich ermäßigten Fahrkarte, beispielsweise einem Länder- oder Semesterticket, gilt diese Regelung nicht.

Die Bahn verweist zudem darauf, dass sich Fahrkarten alternativ erstatten lassen. Das City-Ticket verfällt allerdings, wenn die gebuchte Bahnverbindung wegen des Streiks ausfällt.

Fahrplan-Informationen für die Streiktage liegen vor. Diese sind im Internet und der Bahn-App DB Navigator abrufbar. „Im Fernverkehr wird zwischen dem 2. und 6. September wieder ein Grundangebot von rund einem Viertel des normalen Fahrplans zur Verfügung stehen“, versicherte das Unternehmen. Im Regional- und S-Bahnverkehr werde angestrebt, etwa 40 Prozent des Zugverkehrs aufrechtzuerhalten. Allerdings komme es hier zu regionalen Unterschieden. Reisenden, die während der Streiktage einen Zug nehmen müssen, empfahl das Unternehmen, möglichst einen Sitzplatz zu reservieren.

Bahnkunden behalten während des Streiks ihre Fahrgastrechte. Reisende können sich im Fernverkehr 25 Prozent des Fahrpreises zurückzahlen lassen, wenn der Zug einer bis zwei Stunden Verspätung hat. Ist er mehr als zwei Stunden verspätet, bekommen sie die Hälfte wieder.

Sind die Züge überfüllt oder fahren zum gewünschten Zeitpunkt nicht, gibt es noch andere Möglichkeiten, ans Ziel zu kommen. Züge anderer Bahnunternehmen, Fernbusse, Mietwagen, Carsharing, das eigene Auto, Mitfahrangebote und bei kürzeren Strecken Taxi oder Uber bieten sich an. Auf den Straßen könnte es an den Streiktagen allerdings mehr Verkehr geben. Auf den Schienen könnten stehen gelassene Züge die Bahn-Konkurrenten behindern. (mit dpa)

Angebot und Forderung

Die Lokführergewerkschaft GDL fordert eine Lohnerhöhung von 3,2 Prozent sowie eine Corona-Prämie von 600 Euro und bessere Arbeitsbedingungen. Chef Claus Weselsky kritisiert zudem geplante Abstriche bei der Betriebsrente der Bahn. Die Bahn dagegen bietet zwar 3,2 Prozent mehr Lohn, will die Stufen aber später umsetzen und fordert eine längere Laufzeit des Tarifvertrages. Statt einer konkreten Corona-Prämie werden nur Verhandlungen darüber angeboten.

Zum Artikel

Erstellt:
01.09.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 34sec
zuletzt aktualisiert: 01.09.2021, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!