Dußlingen/Tübingen · Justiz
Wenn der Wahn den Ärger ins Mörderische steigert
Das Landgericht erkennt in der Dußlinger Hammer-Attacke einen versuchten Mord. Der Verurteilte muss in die Psychiatrie.
08.01.2020
Das Landgericht erkennt in der Dußlinger Hammer-Attacke einen versuchten Mord. Der Verurteilte muss in die Psychiatrie.