Dußlingen/Tübingen · Justiz

Wenn der Wahn den Ärger ins Mörderische steigert

Das Landgericht erkennt in der Dußlinger Hammer-Attacke einen versuchten Mord. Der Verurteilte muss in die Psychiatrie.

08.01.2020

Von Mario Beißwenger

„Sie müssen sich behandeln lassen.“ Gestern Nachmittag begründete Ulrich Polachowski, Vorsitzender Richter der fünften Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts, sein Urteil. Er redet dabei dem angeklagten 52-Jährigen ins Gewissen. Vier Jahre und sechs Monate soll der Dußlinger in Haft. Nach Ansicht des Gerichts hat er die Tötung eines Hausmitbewohners vorbereitet, indem er sich Handschuhe f...

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