Tübingen/Mössingen · Amtsgericht

Vorgetäuschte Geschäftsidee endet mit einer Haftstrafe

Wegen Betrugs in drei Fällen muss der Möchtegern-Betreiber einer Bar in Mössingen ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis.

13.05.2020

Von Dorothee Hermann

Das Schöffengericht Tübingen verurteilte am Dienstag einen 44-Jährigen wegen Betrugs, der sich im Frühjahr 2018 für ein Lokal in der Mössinger Bahnhofstraße interessiert hatte. Er wollte dort eine Shishabar einrichten und auch Spielautomaten aufstellen. Einen Automatenaufsteller hatte er als Geschäftspartner gefunden. Zudem verhandelte er mit einer regionalen Brauerei. Der Automatenaufsteller hat...

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Erstellt:
13.05.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 54sec
zuletzt aktualisiert: 13.05.2020, 01:00 Uhr

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