Tübingen/Mössingen · Amtsgericht
Vorgetäuschte Geschäftsidee endet mit einer Haftstrafe
Wegen Betrugs in drei Fällen muss der Möchtegern-Betreiber einer Bar in Mössingen ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis.
13.05.2020
Wegen Betrugs in drei Fällen muss der Möchtegern-Betreiber einer Bar in Mössingen ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis.