Amtsgericht · Tübingen

Tod nach der Zahn-OP: War es fahrlässige Tötung?

Bei einer mehrstündigen Behandlung an der Tübinger Zahnklinik erlitt ein Patient einen Herzstillstand. Nun muss sich der Narkosearzt verantworten.

14.05.2019

Von Jonas Bleeser

Es klingt wie ein Alptraum: Ein Patient begibt sich für eine geplante ambulante Zahnbehandlung in die Klinik, am Abend soll er wieder zuhause sein. Doch er wird das Krankenhaus nicht mehr lebend verlassen: Neun Tage später ist der Mann tot. So erging es im Herbst 2016 einem 54-Jährigen an der Tübinger Zahnklinik. Der Patient arbeitete selbst in gehobener Position in der Verwaltung des Uniklinikum...

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Erstellt:
14.05.2019, 01:30 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 36sec
zuletzt aktualisiert: 14.05.2019, 01:30 Uhr

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