Tübingen
RP prüft Masken und berät Nutzer
Mit der Einführung der Maskenpflicht steigt der Bedarf an Mund-Nasenschutz. Das RP berät bei Einfuhr und Beschaffung. Von kommenden Montag, 27. April, an sind Schutzmasken in Bus und Bahn und beim Einkaufen in Baden-Württemberg und fast allen anderen Bundesländern Pflicht.
Damit steigt der Bedarf an Masken. Das Regierungspräsidium Tübingen sorgt mit seiner Abteilung Marktüberwachung dafür, dass sie auch wirklich schützen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Behörde befasst sich seit Beginn der Corona-Krise mit Gesichtsmasken. Täglich fragen im Regierungspräsidium Wirtschaftsakteure, Ministerien, Zollbehörden und Kunden an. Dabei geht es um die Einfuhr und Beschaffung von Schutzmasken oder Beschwerden über mangelhafte und nicht gesetzeskonforme Masken auf dem Markt. Rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landesweit zuständigen Marktüberwachungsbehörde sind werktags wie am Wochenende von 8 bis 20 Uhr im Einsatz, um vor allem Unternehmen und Behörden zum Thema persönliche Schutzausrüstung zu beraten. Drei weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Fragen zum Medizinprodukt OP-Masken zur Verfügung. „Es geht nicht nur darum, dass Schutzausrüstung verfügbar ist, sondern auch darum, dass sie den qualitativen Anforderungen gerecht wird und einen funktionierenden Gesundheitsschutz gewährleistet. Gerade bei Masken ungewisser Herkunft ist dies nicht immer der Fall“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.
In der Praxis trifft das Regierungspräsidium derzeit immer wieder auf Zertifikate, die mutmaßlich oder nachweislich gefälscht sind. Teilweise werden auch einfache Mundmasken fälschlicherweise als FFP-Schutzmasken bezeichnet. Wegen der suggerierten, aber nicht vorhandenen Schutzwirkung können für die späteren Nutzer Gesundheitsgefahren entstehen. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch die vielen Ärzte und Pflegekräfte, müssen sich jederzeit darauf verlassen können, dass drin ist, was drauf steht“, so Tappeser.
Info Häufig gestellte Fragen zu Schutzmasken sind online unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Documents/FAQ-Corona-RPT.pdf einsehbar.