Tübingen
Pfand auf Einweg
Einige Rottenburger Gastronomen bieten Essen zum Mitnehmen in „Recircle“-Behältern an („Holpriger Start ins neue Pfandsystem“). Vielen Kunden ist das Pfand jedoch zu hoch.
Wenn sich die Kundschaft schwertut, wegen des Pfandbetrages die Mehrwegsysteme zu nutzen, dann sollte aus Sicht der Abfallvermeidungswirtschaft eine gesetzliche Pfandpflicht für Einweggebinde eingeführt werden.
Die Höhe des Pfandbetrages für Einwegverpackungen müsste sich an dem Pfand für ein Mehrweggebinde in vergleichbaren Größe orientieren und gut. Wem ein Pfand zu lästig ist, der kann eigene Behälter mitbringen. Die Vermeidung und Reduzierung von Abfall ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, welche gesetzlich vorgegeben ist. Daher müssen auch alle einen Beitrag leisten, dass dieses Ziel erreicht wird.
Die Abfalleigenschaft tritt nicht ein, wenn eine Verpackung leer ist, sondern erst dann, wenn diese weggeworfen wird. Wer Pfand bezahlt und zurückgibt, hat zunächst einmal keinen Abfall erzeugt. Auch wer zuvor statt einem Einweggebinde ein Mehrweggebinde ausgeben konnte, muss keinen Abfall entsorgen.
Es kann jedoch nicht sein, dass hier die Gastronomen erst einmal die Überzeugungsarbeit für den Einsatz von Mehrweggebinden leisten müssen. Hier könnte, durch eine gesetzlich vorgegebene Pfandpflicht Abhilfe geschaffen werden.