Tübingen · Baugebot

Palmer befürchtet keine Prozesse

Der Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer rechnet nicht mit rechtlichen Streitigkeiten mit Grundstücksbesitzern im Kampf um Wohnraum.

18.04.2019

Von dpa/lsw

Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister von Tübingen. Foto: Christoph Soeder/Archiv

Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister von Tübingen. Foto: Christoph Soeder/Archiv

„Bei so einer Rechtslage das Risiko hoher Anwaltskosten einzugehen werden nur wenige Sturköpfe machen“, sagte der Grünen-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Die Kommunen seien im Recht. Das Gesetz werde in Tübingen nun einfach angewandt. Palmer will Grundstückseigentümer zum Verkauf ihrer Flächen zwingen, wenn sie diese nicht bebauen.

Nach Ostern will er entsprechende Schreiben an die Eigentümer schicken. Der Tübinger Rathauschef stützt sich dabei auf Paragraf 176 des Baugesetzbuches, der ein Baugebot formuliert. „Der Brief wird schon die Einsicht wecken, dass es nicht mehr geht, Grundstücke allein rumliegen zu lassen.“

Falls nicht, folge ein formeller Anhörungsbogen. Schließlich drohe den Eigentümern ein Bußgeld bis 50 000 Euro. Spätestens dann würden die meisten Eigentümer einlenken, sagte Palmer. Enteignungen von Grundstücksbesitzern müssten das letzte Mittel sein.

Es gehe um rund 550 baureife Grundstücke mit Platz für etwa 1000 größere Wohnungen in Tübingen. Palmer schätzt den Wert aller Grundstücke auf rund 100 Millionen Euro. Die Stadt könne das finanzieren.

Zum Dossier: Das Tübinger Baugebot

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Erstellt:
18.04.2019, 06:59 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 30sec
zuletzt aktualisiert: 18.04.2019, 06:59 Uhr

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