Schwalldorf/Wurmlingen

Untersuchungshaft nach Schüssen und Schlägen

Nach Attacken auf der Fasnet in Schwalldorf und Wurmlingen sitzt ein 19-jähriger Tübinger jetzt in U-Haft.

27.02.2023

Von uha

Tor des Tübinger Untersuchungshaft-Gefängnisses. Archivbild: Ulrich Metz

Tor des Tübinger Untersuchungshaft-Gefängnisses. Archivbild: Ulrich Metz

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mitteilten, wurde gegen den 19-Jährigen, der am 4. Februar in Schwalldorf mit einer Schreckschusspistole auf zwei Besucher einer Fasnetsparty losgegangen sein soll und am 18. Februar bei der Straßenfasnet in Wurmlingen mutmaßlich zwei andere Männer mit dem Schlagstock attackierte, ein Haftbefehl erlassen. Er sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Tübingen und der Polizeiposten Bodelshausen ermitteln wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz und des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen den Mann, der mit seinen 19 Jahren als Heranwachsender gilt und einschlägig polizeibekannt ist.

Ihm wird zur Last gelegt, durch die Schüsse aus einer Schreckschusswaffe in Schwalldorf einen 17 und einen 49 Jahre alten Veranstaltungsbesucher leicht verletzt zu haben. Zeugenhinweise hatten auf die Spur des 19-jährigen Tübingers geführt. Bei einer Durchsuchung am Morgen des 10. Februar fanden und beschlagnahmten die Beamten Munition einer Schreckschusswaffe.

Offenbar unbeeindruckt von den gegen ihn geführten Ermittlungen soll der Tatverdächtige am 18. Februar auf zwei 21 und 24 Jahre alte Besucher einer Fasnetsveranstaltung in Wurmlingen eingeschlagen haben. Dabei kam wohl auch ein Schlagstock zum Einsatz. Während der 21-Jährige leichte Verletzungen davontrug, musste sein 24 Jahre alter Begleiter zur weiteren Behandlung vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden.

Bereits am Abend nach der Schlagstockattacke war der Verdächtige in Rottenburg vorläufig festgenommen worden und musste die Nacht in Gewahrsam verbringen. Danach kam er jedoch wieder frei.

Mittlerweile erwirkte die Staatsanwaltschaft Tübingen jedoch einen richterlichen Haftbefehl gegen den Heranwachsenden. Im Laufe des Freitags wurde er an seiner Wohnanschrift festgenommen und im Anschluss der Haftrichterin beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, die den Haftbefehl in Vollzug setzte. Der 19-Jährige wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

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Erstellt:
27.02.2023, 18:16 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 53sec
zuletzt aktualisiert: 27.02.2023, 18:16 Uhr

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