Tübingen

Muss zurücktreten

10.02.2021

Von Ingeborg Höhne-Mack, Tübingen

Der Prozess legt schonungslos offen, dass das Jugendamt versagt hat. Jahrelang ist es in diesem Fall seiner wichtigsten Aufgabe nicht nachgekommen – dem Schutz des Kindeswohls. Und das wider besseres Wissen, denn die Hinweise von Frau Overberg auf psychische Gewalt durch die Pflegeeltern lagen auf dem Tisch; sie wurden systematisch ignoriert.

Wie viel Gewalt und damit wie viel bleibende Schäden wurden den betroffenen Kindern dadurch zusätzlich zugefügt? Es ist dieser Umstand, der letztlich nur eines bedeuten kann: Neben der Aufarbeitung in der Sache und der Ausarbeitung neuer Leitlinien, die hoffentlich in der Zukunft zu mehr Schutz für Kinder auch in Pflegefamilien führen, muss jemand auch persönlich dafür gerade stehen. Das heißt: Der Leiter des Jugendamtes muss zurücktreten. Er hat dieses Behördenversagen zu verantworten, das zugleich auch ein elementares moralisches Versagen gegenüber Schutzbedürftigen ist.

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Erstellt:
10.02.2021, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 26sec
zuletzt aktualisiert: 10.02.2021, 01:00 Uhr

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