Stuttgart

Wahlrecht im Land: Mit 16 Jahren schon Gemeinderat

Neue Altersgrenzen, Losentscheid in der Stichwahl und Anreize für mehr Bewerber: Wie Grün-Schwarz das Kommunalwahlrecht im Land ändern will.

31.08.2021

Von ROLAND MUSCHEL

Stimmabgabe: Baden-Württemberg will das Kommunalwahlrecht reformieren. Foto: Uli Deck/dpa

Stimmabgabe: Baden-Württemberg will das Kommunalwahlrecht reformieren. Foto: Uli Deck/dpa

Stuttgart. Noch in diesem Jahr will die grün-schwarze Koalition die Reform des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts angehen. Was konkret geändert werden soll, geht aus einem internen Eckpunktepapier von Innenminister Thomas Strobl (CDU), das dieser Zeitung vorliegt. Die wesentlichen Punkte:

Stichwahl Der zweite Wahlgang bei der Stuttgarter Oberbürgermeisterwahl Ende 2020 ist vielen politisch Interessierten noch in Erinnerung: Grünen-Kandidatin Veronika Kienzle war, obwohl Zweitplatzierte im ersten Wahlgang, nicht mehr angetreten, nachdem der Versuch einer Absprache mit den anderen beiden Bewerbern aus dem sozial-ökologischen Lager, Marian Schreier und Hannes Rockenbauch, missglückt war. Am Ende gewann der CDU-Kandidat Frank Nopper, der schon im ersten Wahlgang vorne gelegen hatte, mit 42,3 Prozent, Schreier kam auf 36,9 Prozent, Rockenbauch auf 17,8 Prozent. Insgesamt waren zum entscheidenden zweiten Wahlgang neun Bewerber angetreten.

Das wird so künftig alles nicht mehr möglich sein, da Grün-Schwarz die Regeln für (Ober-)Bürgermeisterwahlen ändern wird. Wenn künftig im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält, soll es eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen geben. „Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los über die Teilnahme an der Stichwahl“, schreibt Strobl. Anders als bisher sind damit neue Bewerbungen zum zweiten Wahlgang nicht mehr möglich. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit soll auch hier das Los entscheiden. Bislang ungeklärt ist die Frage, ob Bewerber noch einen Rückzieher machen können, wenn sie die Stichwahl erreicht haben. Alternativ wäre denkbar, dass beim Rückzug eines Kandidaten die Stichwahl allein mit dem verbliebenen Kandidaten stattfindet – oder der Bewerber mit der nächsthöchsten Stimmenzahl nachrückt.

Jüngere Räte Bundesweit Neuland betritt die Landesregierung mit dem Vorhaben, in Baden-Württemberg das Mindestalter von Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräten von 18 auf 16 abzusenken. Bislang dürfen 16-Jährige bei den Kommunalwahlen zwar schon ihre Stimme abgeben (aktives Wahlrecht), aber nicht selbst kandidieren (passives Wahlrecht). Innen- und Justizministerium sehen nach einer ersten Einschätzung keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, empfehlen dem Gesetzgebungsverfahren aber zumindest eine Anhörung vorzuschalten oder alternativ Gutachten einzuholen, um für etwaige Klagen gerüstet zu sein. „Da mit dem passiven Wahlrecht ab 16 Neuland betreten wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass früher oder später eine gerichtliche Überprüfung erfolgen wird“, schreibt Strobl. Gelöst werden müssen zudem noch einige knifflige Detailfragen, die etwa die Geschäfts- und Handlungsfähigkeit minderjähriger Ratsmitglieder berühren. Ein Beispiel: Sollen 16-Jährige in Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen entsandt werden können?

Jüngere Bürgermeister – und ältere Die geltenden Altersgrenzen für Kandidaten bei Bürgermeisterwahlen sollen fallen. Statt wie bisher mit Vollendung des 25. Lebensjahres sollen künftig bereits 18-Jährige wählbar sein. Zugleich entfällt die bisherige Höchstaltersgrenze für Kandidaten von 67 Jahren wie auch Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand treten müssen, auch wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist.

Um mehr Bewerberinnen und Bewerber für das Bürgermeisteramt zu gewinnen, plant Grün-Schwarz zudem, für Landes- und Kommunalbeschäftigte nach Ende eines kommunalen Wahlamts ein Rückkehrrecht zu schaffen.

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Erstellt:
31.08.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 32sec
zuletzt aktualisiert: 31.08.2021, 06:00 Uhr

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