Urteil
Lockdown ist kein Grund zur Kündigung
Fitnessstudio zieht während Pandemie keine Beiträge ein. Der BGH sagt: Die Kunden müssen in dieser Zeit bleiben.
31.05.2023
Fitnessstudio zieht während Pandemie keine Beiträge ein. Der BGH sagt: Die Kunden müssen in dieser Zeit bleiben.