Urteil

Lockdown ist kein Grund zur Kündigung

Fitnessstudio zieht während Pandemie keine Beiträge ein. Der BGH sagt: Die Kunden müssen in dieser Zeit bleiben.

31.05.2023

Von dpa

Karlsruhe. Kunden konnten Fitnessstudioverträge wegen der Corona-Pandemie nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nur in Ausnahmefällen außerordentlich kündigen. Im konkreten Fall ging es um einen Anfang Dezember 2019 geschlossenen Vertrag mit einer Laufzeit von 100 Wochen zu 34,95 Euro je vier Wochen. Als Ausgleich für die Schließung während des ersten Lockdowns bot das Fitnessstudi...

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