Corona

Land plant weitere Lockerungen

Eine neue Verordnung ist in Arbeit. Mit ihr wären größere Veranstaltungen ohne Maskenpflicht möglich.

06.10.2021

Von LSW

Stuttgart. Baden-Württemberg will künftig auch größere Veranstaltungen ohne Maskenpflicht und Abstandsregeln erlauben, wenn nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind. Das Land plant in der neuen Corona-Verordnung, die von Mitte Oktober an gelten soll, ein 2G-Optionsmodell, das es in einigen Bundesländern schon länger gibt. Damit könnte es auch wieder volle Säle und volle Fußballstadien geben, teilte das Sozialministerium am Dienstag in Stuttgart mit.

Schon bisher können Gastronomen und Veranstalter selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte oder Genesene zulassen – allerdings müssen die Gäste trotzdem Mund- und Nasenschutz tragen und auf Abstand achten. Das soll nun wegfallen. Hintergrund sind die stagnierenden Infektionszahlen und die höhere Impfquote.

Der Hotel- und Gaststättenverband im Südwesten geht aber davon aus, dass die meisten Betriebe daran festhalten werden, auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Corona-Test zuzulassen, „um keine Gäste auszugrenzen“. Der Gemeindetag begrüßte es, dass Gastronomie und Veranstalter nun mehr Flexibilität hätten.

Ein Sprecher des Sozialministeriums sagte der „Heilbronner Stimme“ und dem „Südkurier“: „Das Optionsmodell soll Erleichterungen in Bezug auf Maskenpflicht und beim Umgang mit der Abstandsempfehlung enthalten.“

Daniel Ohl, Sprecher der Dehoga Baden-Württemberg, begrüßte die Lockerung der Maskenpflicht und der Abstandsregeln bei dem Modell im Grundsatz: „Wir hätten uns diese allerdings auch unter 3G-Bedingungen gewünscht – im Saarland in Schleswig-Holstein wird das bereits umgesetzt, und zwar nicht als Optionsmodell, sondern als klare Regelung, die auch Gästen die Orientierung erleichtert.“

Auch Bayern lockert die Schutzmaßnahmen für alle Veranstaltungen unter 2G-Bedingungen. Allerdings sollen hier auch Menschen zugelassen werden, die einen negativen PCR-Test vorweisen können. Im Gegenzug sollen Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Abstandsregeln entfallen.

Bisher gilt in Baden-Württemberg für Veranstaltungen die Obergrenze von 25 000 Besucherinnen und Besuchern unter 3G-Bedingungen. Bis zur Grenze von 5000 Gästen können die Veranstalter ihre Kapazität voll ausnutzen. Darüber hinaus höchstens die Hälfte der weiter zur Verfügung stehenden Plätze. dpa

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Erstellt:
06.10.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 06.10.2021, 06:00 Uhr

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