Reutlingen-Tübingen · Arbeitgeberverband

Südwestmetall fordert: Kurzarbeitsregel verlängern

Südwestmetall fordert wegen gestörter Lieferketten rasche Hilfe vom Gesetzgeber.

27.10.2021

Von ST

Weil auch in der Region Neckar-Alb die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie momentan massiv unter dem Mangel an wichtigen Vorprodukten wie Halbleitern, gestörten Lieferketten und teuren Rohstoffpreisen leiden, fordert der Arbeitgeberverband Südwestmetall eine Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelung.

„Wenn entscheidende Vorprodukte fehlen, wird die Produktion im Betrieb stark beeinträchtigt. So wurden beispielsweise im vergangenen Monat in unserem Land so wenige Autos ausgeliefert wie in keinem anderen September seit 1991“, erklärt Jan Vetter, Geschäftsführer der Bezirksgruppe Reutlingen. Die in der Corona-Krise erweiterten Kurzarbeitergeld-Regelungen müssten deshalb auch über das Jahresende hinaus fortgeführt werden, bis sich die Versorgungslage bei den Betrieben wieder normalisiert habe.

„Laut dem jüngsten Gemeinschaftsgutachten der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute wird die Lieferketten-Problematik bei uns zwar im kommenden Jahr schrittweise abnehmen, aber erst 2023 vollständig überwunden sein“, sagt Vetter. Dies bedeute, dass die Betriebe der Branche noch über viele Monate mit Produktionsschwierigkeiten wegen Materialmangel zu kämpfen habe. „Für diese Zeit brauchen die Unternehmen dringend die erweiterten Kurzarbeiter-Regelungen als stabile Brücke zur Beschäftigungssicherung“, betont er.

Wichtig sei, dass der Gesetzgeber die Verlängerung der aktuellen Kurzarbeiter-Regelungen möglichst bald beschließe, erklärt der Bezirksgruppen-Geschäftsführer: „Die Corona-Krise hat die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie viel Liquidität gekostet. Deshalb brauchen sie rasch Klarheit, ob sie auch nächstes Jahr auf die bewährten Krisenregelungen bei der Kurzarbeit bauen können.“

Das Instrument der Kurzarbeit sei genau für solche befristeten Herausforderungen wie die aktuellen Materialengpässe und Störungen der Lieferketten gedacht, argumentiert Vetter: „Die extensive Anwendung in der Corona-Pandemie ist hingegen eine Ausnahmesituation gewesen. Die dort aufgelaufenen Kosten dürfen nun nicht dafür herhalten, den Firmen in der jetzigen Situation das erweiterte Kurzarbeitergeld vorzuenthalten.“

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Erstellt:
27.10.2021, 19:45 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 50sec
zuletzt aktualisiert: 27.10.2021, 19:45 Uhr

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