Impfpflicht im Gesundheitswesen

Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime: Letzte Chance für den Piks

Ab dem 16. März dürfen nur noch Geimpfte im Gesundheitswesen arbeiten. Für wen gilt das genau? Was passiert mit Ungeimpften? Und gibt es Ausnahmen? Diese Corona-Regeln gelten ab Mitte März in Baden-Württemberg.

05.02.2022

Von David Nau

Was passiert am 16. März in den Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen im Land? Dann tritt die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen in Kraft. Aber was bedeutet das für die Einrichtungen? Und was für die Beschäftigten ganz persönlich? Experten des Sozialministeriums geben Antworten auf die wichtigsten Fragen. Was gilt ab dem 16. März? Ab diesem Tag dürfen Ungeimpft...

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Erstellt:
05.02.2022, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 39sec
zuletzt aktualisiert: 05.02.2022, 06:00 Uhr

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