Rottenburg · Kirche
Katholiken haben Vertreter gewählt
Das Ergebnis der Diözesanratswahl liegt vor. Mehr als die Hälfte der Mitglieder sind neu. Die Wahlbeteiligung ist leicht gestiegen.
Das Wahlergebnis des elften Diözesanrats der katholischen Kirche in Württemberg steht fest: Der Wahlausschuss unter Vorsitz von Generalvikar Clemens Stroppel hat die ordnungsgemäße Wahl der Gremiumsmitglieder bestätigt. Der Diözesanrat vertritt die Katholikinnen und Katholiken in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Den Vorsitz hat Bischof Gebhard Fürst.
An dessen Seite gehören der Generalvikar sowie Laienvertreter/innen aus den Dekanaten,
der Priesterrat, Vertreter/innen kirchlicher Gruppen und Organisationen sowie beratende Mitglieder des Bischöflichen Ordinariats dem Diözesanrat an. Dieser verfügt „über umfangreiche Mitsprachemöglichkeiten im Hinblick auf die zukünftige Ausrichtung der Diözese“, wie es in einer Pressemitteilung der Diözese heißt. Anfang März treffen sich die Mitglieder zu ihrer konstituierenden Sitzung.
Die Wahlbeteiligung stieg leicht von 54,7 im Jahr 2015 auf 56,2 Prozent. Mit rund 53 Prozent sind mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder im Diözesanrat neu im Amt (2015: 38 Prozent neue Mitglieder). Knapp 40 Prozent der Mitglieder sind Frauen; konzentriert man sich auf die Vertretungen aus den Dekanaten, so überwiegt die Zahl der Diözesanrätinnen mit 54 Prozent sogar jene der Diözesanräte mit knapp 47 Prozent. Deren Altersdurchschnitt hat sich laut Diözese leicht erhöht und liegt nun bei 53,5 Jahren (2015: 52 Jahre). Die Katholikinnen und Katholiken in Württemberg sind derzeit durchschnittlich 46 Jahre alt.
Der Diözesanrat ist laut Diözese in seiner Zusammensetzung deutschlandweit einzigartig, vereint er doch drei Gremien. Als Katholikenrat vertritt der Diözesanrat die Basis und kann zu wichtigen Angelegenheiten Stellung beziehen. Als Pastoralrat berät er den Bischof und die Diözesanleitung in pastoralen Fragen und bei der Schaffung diözesaner Einrichtungen. Als Kirchensteuervertretung entscheidet er über die Höhe und Verwendung der Kirchensteuer in der Diözese. Er beschließt die Zuweisung von Kirchensteuermitteln an die Kirchengemeinden sowie den Diözesanhaushalt. ST