Tübingen

Kassen zahlen Tests – aber nicht alle

Krankenkassen zahlen in bestimmten Fällen ab sofort Corona-Antikörpertests.

18.05.2020

Von lms

Ärzte können die Tests künftig nicht nur abrechnen, sie müssen sie bei positivem Ergebnis auch namentlich dem Gesundheitsamt melden. Denn ein Antikörpertest gilt als indirekter Erregernachweis. Bei milden Verläufen sei ab der zweiten Woche nach Symptomeintritt der direkte Erregernachweis mit einem PCR-Test nicht immer möglich, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Eine Untersuchung auf Antikörper zur Bestimmung des Titeranstiegs könne eine Woche nach Symptombeginn zweckmäßig sein. Eine Testung ohne direkten zeitlichen Bezug zu einer klinischen Covid-19-Symptomatik, beispielsweise zur Prüfung einer Immunität oder aus reinem Interesse, wird allerdings nicht von den Kassen gezahlt.lms

Zum Artikel

Erstellt:
18.05.2020, 22:18 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 18sec
zuletzt aktualisiert: 18.05.2020, 22:18 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Prost Mahlzeit
Sie interessieren sich für gutes und gesundes Essen und Trinken in den Regionen Neckar-Alb und Nordschwarzwald? Sie wollen immer über regionale Gastronomie und lokale Produzenten informiert sein? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Prost Mahlzeit!