Tübingen

Kassen zahlen Tests – aber nicht alle

Krankenkassen zahlen in bestimmten Fällen ab sofort Corona-Antikörpertests.

18.05.2020

Von lms

Ärzte können die Tests künftig nicht nur abrechnen, sie müssen sie bei positivem Ergebnis auch namentlich dem Gesundheitsamt melden. Denn ein Antikörpertest gilt als indirekter Erregernachweis. Bei milden Verläufen sei ab der zweiten Woche nach Symptomeintritt der direkte Erregernachweis mit einem PCR-Test nicht immer möglich, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Eine Untersuchung auf Antikörper zur Bestimmung des Titeranstiegs könne eine Woche nach Symptombeginn zweckmäßig sein. Eine Testung ohne direkten zeitlichen Bezug zu einer klinischen Covid-19-Symptomatik, beispielsweise zur Prüfung einer Immunität oder aus reinem Interesse, wird allerdings nicht von den Kassen gezahlt.lms