Kreis Tübingen

Inzidenzstufe 10: Diese Regeln gelten ab Montag

Das Land Baden-Württemberg hat am Freitagabend weitere Lockerungen in der Corona-Verordnung bekanntgegeben. Sie treten im Kreis Tübingen am Montag in Kraft.

26.06.2021

Von itz

Das Tübinger Landratsamt will am Sonntag eine amtliche Bekanntmachung veröffentlichen. Bild: Ulrich Metz

Das Tübinger Landratsamt will am Sonntag eine amtliche Bekanntmachung veröffentlichen. Bild: Ulrich Metz

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Tübingen liegt nunmehr seit sieben Tagen unter 10 (am Samstag bei 3,9) – der Wert muss fünf Tage in Folge unter 10 bleiben, damit die neue Inzidenzstufe greift. Im Kreis Reutlingen lag die Inzidenz nun zweimal unter 10. Das Tübinger Landratsamt hat am Sonntagvormittag eine amtliche Bekanntmachung veröffentlicht, somit gelten ab Montag im Kreis Tübingen folgende Regeln:

  • Es dürfen sich bis zu 25 Personen privat treffen. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit, die Anzahl der Haushalte ist unerheblich.
  • Private Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeiten) dürfen mit bis zu 300 Gästen ohne Maskenpflicht und ohne Abstandsregeln stattfinden. Bei Feiern in geschlossenen Räumen gilt jedoch für alle Gäste die 3G-Pflicht (genesen, geimpft oder getestet).
  • Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Konzerte, Stadtfeste, etc. dürfen im Freien mit maximal 1500 Personen stattfinden, ab 300 Personen gilt eine Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen sind maximal 500 Personen erlaubt.
  • Für Freizeiteinrichtungen (Schwimmbäder, Parks, etc.), Bildungseinrichtungen (Volkshochschulen, etc.) und Kultureinrichtungen (Galerien, Museen, Bibliotheken, etc.) gibt es keine Beschränkung der Personenzahl mehr. Auch die 3G-Pflicht ist nicht vorgesehen.
  • Für Restaurants und Imbisse wird auch innen kein 3G-Nachweis mehr benötigt. In der Inzidenzstufe unter 10 entfällt auch das Rauchverbot. Zudem gibt es keine Personenbeschränkung.
  • Prinzipiell dürften auch Diskotheken mit einer Person pro zehn Quadratmetern sowie der 3G-Pflicht öffnen. Allerdings möchte das Land zunächst noch die Ergebnisse von diesbezüglichen Modellprojekten abwarten.
  • Für Hotels oder Jugendherbergen gibt es keine besonderen Regeln mehr. Erst ab der Inzidenzstufe 35 wäre bei der Anreise wieder ein 3G-Nachweis nötig.
  • Im Einzelhandel gibt es keine Beschränkungen mehr.
  • Wenn bei körpernahen Dienstleistungen die Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, gilt weiterhin die 3G-Pflicht.
  • Messen dürfen mit einer Person pro drei Quadratmeter stattfinden. Oder aber ohne Beschränkung der Personenzahl, dann aber mit 3G-Pflicht.
  • Für Schiffe oder Busse gelten keine Fahrgastbeschränkungen mehr.
  • Bordelle dürfen mit 3G-Pflicht ohne weitere Beschränkungen öffnen.
  • Für den Sport gibt es keine besonderen Regelungen mehr.
  • Bei Sportwettkämpfen dürfen – analog zu öffentlichen Veranstaltungen – im Freien maximal 1500 Personen (in geschlossenen Räumen: 500 Personen) zusammenkommen. Oder alternativ: Maximal 30 Prozent der Kapazität der Sportstätte. Auch 60 Prozent der Kapazität sind möglich, dann gilt jedoch die 3G-Pflicht. Ab 300 Personen gilt eine Maskenpflicht.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske ab 6 Jahren ist dagegen in weiten Teilen noch nicht aufgehoben. Sie gilt nicht:

  • für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
  • in geschlossenen Räumen bei privaten Treffen, privaten Feiern, in der Gastronomie, Kantinen, Mensen und Cafeterien während des Essens und Trinkens und beim Sport treiben.
  • im Freien nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann.

Die Regeln gelten solange, bis der Kreis wieder fünf Tage über einer Inzidenz von 10 liegen würde. Das Land macht deutlich, dass weiterhin Abstands- und Hygieneregeln, die Nutzung der Corona-App gefordert sowie in weiten Teilen noch die Erfassung der Kontaktdaten verpflichtend sind. Im Kreis Tübingen greifen viele Händler und Gastronomen bereits auf die Luca-App zurück, sie ist etwa auch im Tübus nutzbar.

Die neuen Öffnungsschritte auf einen Blick.

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Erstellt:
26.06.2021, 06:30 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 36sec
zuletzt aktualisiert: 26.06.2021, 06:30 Uhr

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