Er wollte nicht töten
Holzmarkt-Schläger muss nicht ins Gefängnis: Gericht verhängt Bewährungsstrafe
Zwei Jahre Jugendstrafe, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt: Die Jugendkammer des Landgerichts konnte bei dem 20-Jährigen, der einem 32-Jährigen an der Stiftskirche den Schädel brach, keine Tötungsabsicht erkennen und verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung.
12.05.2015