Er wollte nicht töten

Holzmarkt-Schläger muss nicht ins Gefängnis: Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Zwei Jahre Jugendstrafe, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt: Die Jugendkammer des Landgerichts konnte bei dem 20-Jährigen, der einem 32-Jährigen an der Stiftskirche den Schädel brach, keine Tötungsabsicht erkennen und verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung.

12.05.2015

Von Jonas Bleeser

Der 20-Jährige war an einem Abend im vergangenen Juli auf dem Tübinger Holzmarkt mit einem 32-Jährigen aneinandergeraten. Auslöser war wahrscheinlich, dass der 20-Jährige nach dem Austreten an der Stiftskirchenmauer über ein Gitter kletterte und beim Herunterspringen neben einem kleinen Hund aufkam. Daraufhin hatte der Ältere ihn barsch zurechtgewiesen. Kurz darauf hatte der 32-Jährige seinen sp...

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