Proteste
Gericht kippt Verbot von „Corona-Spaziergängen“
Das Versammlungsrecht gilt auch für nicht angemeldete Kundgebungen, urteilen Verwaltungsrichter. Kommunen müssen mildere Maßnahmen prüfen.
15.01.2022
Das Versammlungsrecht gilt auch für nicht angemeldete Kundgebungen, urteilen Verwaltungsrichter. Kommunen müssen mildere Maßnahmen prüfen.