Proteste

Gericht kippt Verbot von „Corona-Spaziergängen“

Das Versammlungsrecht gilt auch für nicht angemeldete Kundgebungen, urteilen Verwaltungsrichter. Kommunen müssen mildere Maßnahmen prüfen.

15.01.2022

Von dna/epd/dpa

Stuttgart. Die Bemühungen der Städte und Gemeinden, nicht angemeldete Demonstrationen von Impfgegnern und „Querdenkern“ zu verhindern, haben einen Rückschlag erlitten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Verbot von Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen in Bad Mergentheim gekippt. Demnach dürfen die „Spaziergänge“ nicht pauschal verboten werden. Auch für Versammlungen gegen die Corona-Schu...

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