Bankenwesen

Ein Sparbuch ist eine Urkunde

Dürfen alte Sparguthaben einfach verschwinden? Was sagt der Verbraucherschutz dazu? Kann ein Sparbuchguthaben verjähren?

18.03.2019

Von Ulla Steuernagel

Das alles fragte das TAGBLATT bei der Verbraucherzentrale in Stuttgart. „Grundsätzlich nicht“, sagt Niels Nauhauser, der dortige Experte für Finanzfragen. Das Sparbuch sei eine Urkunde, mit ihr bestehe „ein klarer Rechtsanspruch des Kunden“. Die Bank kann also nicht einfach ein Sparguthaben löschen. Dass die Postbank ein Entgelt für Sparkontos mit Beträgen unter 60 Euro bei fehlender Kontobewegun...

79% des Artikels sind noch verdeckt.

Sie wollen kostenpflichtige Inhalte nutzen.

Wählen Sie eines
unserer Angebote.


Nutzen Sie Ihr
bestehendes Abonnement.



Benötigen Sie Hilfe? Haben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement oder wollen Sie uns Ihre Anregungen mitteilen? Kontaktieren Sie uns!

E-Mail an vertrieb@tagblatt.de oder
Telefon +49 7071 934-222

Zum Artikel

Erstellt:
18.03.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 50sec
zuletzt aktualisiert: 18.03.2019, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Wirtschaft: Macher, Moneten, Mittelstand
Branchen, Business und Personen: Sie interessieren sich für Themen aus der regionalen Wirtschaft? Dann bestellen Sie unseren Newsletter Macher, Moneten, Mittelstand!