Bankenwesen

Ein Sparbuch ist eine Urkunde

Dürfen alte Sparguthaben einfach verschwinden? Was sagt der Verbraucherschutz dazu? Kann ein Sparbuchguthaben verjähren?

18.03.2019

Von Ulla Steuernagel

Das alles fragte das TAGBLATT bei der Verbraucherzentrale in Stuttgart. „Grundsätzlich nicht“, sagt Niels Nauhauser, der dortige Experte für Finanzfragen. Das Sparbuch sei eine Urkunde, mit ihr bestehe „ein klarer Rechtsanspruch des Kunden“. Die Bank kann also nicht einfach ein Sparguthaben löschen. Dass die Postbank ein Entgelt für Sparkontos mit Beträgen unter 60 Euro bei fehlender Kontobewegun...

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