Tübingen

Ein Recht

Zum „Übrigens“ über das Wählen von Cristina Priotto („Minderheit in Demokratien“, 23. Mai) und zum Warten auf Briefwahlunterlagen.

25.05.2024

Von Angela Maier, Tübingen

Im „Übrigens“ vom 23. Mai wird deutlich gemacht, wie wichtig das Wählen in einer Demokratie wie der unsrigen ist. Dem ist nur noch hinzuzufügen, dass dann auch die schon seit Wochen beantragten Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden sollten.

Leider scheinen unsere zuständigen Behörden sich hier etwas zu viel Zeit zu lassen, denn mein Mann, der in ein paar Tagen außer Landes verreist, und erst lange nach der Wahl zurückkommen wird, wartet bis heute vergeblich darauf. Ich meine, diese Unterlagen sollten mindestens drei, wenn nicht vier Wochen vor dem Wahltermin zugestellt werden, so dass man auch dann wählen kann, wenn man zufällig zwei oder mehr Wochen vor dem Termin verreist ist.

Ist das Wählen denn nicht auch ein im Grundgesetz verankertes Recht?

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Erstellt:
25.05.2024, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 23sec
zuletzt aktualisiert: 25.05.2024, 01:00 Uhr

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