Reutlingen · Stadtkreis

Auskreisung abgelehnt: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

Der Verfassungsgerichtshof lehnt die Beschwerde der Stadt Reutlingen ab.

18.02.2020

Von Uschi Kurz

Das Reutlinger Ortsschild am Stadion an der Kreuzeiche. Es kann definitiv bleiben, wie es ist. Bild: Jonas Bleeser

Das Reutlinger Ortsschild am Stadion an der Kreuzeiche. Es kann definitiv bleiben, wie es ist. Bild: Jonas Bleeser

Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde der Stadt Reutlingen am 17. Februar als unzulässig zurückgewiesen. Damit wird es keine rechtliche Überprüfung des Landtagsbeschlusses vom 20. Dezember 2018 geben, mit dem der Antrag der Stadt Reutlingen, sie zum Stadtkreis zu erklären, abgelehnt worden war.

Dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist, erfuhr die Stadtverwaltung am Dienstagvormittag. In einer Pressekonferenz, die eigentlich der Sanierung des Rathauses galt, informierten Oberbürgermeister Thomas Keck und Verwaltungsbürgermeister Robert Hahn am Nachmittag die Öffentlichkeit. Beide widersprachen vehement der Vermutung, dass mit dem Rechtsweg nun auch der Kampf der Stadt um Kreisfreiheit beendet sein könnte.

„Wir werden nicht nachlassen in unseren Bemühungen, Stadtkreis zu werden“, so OB Keck. Und Verwaltungsbürgermeister Hahn ergänzte: Es sei ein Trugschluss, wenn man glaube, das Thema Stadtkreis sei damit beendet: „Wir haben lediglich kein Recht, die Entscheidung des Landtages überprüfen zu lassen.“ Jetzt gelte es rasch, den Beschluss des Landtags umzusetzen, der beide Seiten zu moderierten Gesprächen über eine Veränderung der Aufgaben sowie deren künftige Finanzierung aufgefordert hat. Darüber sollte dem Landtag nach gegebener Zeit Bericht erstattet werden.

Schon direkt nach dem Landtagsbeschluss hatte die Stadtverwaltung deshalb einen Forderungskatalog erstellt und ihn sowohl an den Landkreis und an die Landtagsfraktionen übersandt. Mit folgenden zentralen Punkten: Die Stadt fordert den gesamten Bereich der unteren Verwaltungsbehörden, beispielsweise soll die Sozial- und Jugendhilfe der Stadt übertragen werden. Zudem soll die Stadt Mitglied in den kommunalen Gremien wie Regionalverband und Jobcenter werden, und sie fordert einen finanziellen Ausgleich für Aufgaben, „die die Stadt heute schon übernimmt“ und die eigentlich nur ein Stadtkreis übernehme.

Leider, so Hahn, habe sich Landrat Thomas Reumann bisher Gesprächen verweigert (was dieser nahezu zeitgleich in einer eigenen Pressekonferenz bestritt) und signalisiert, dass er den Landtagsbeschluss anders auffasse. „Es kann nicht bleiben wie es ist, denn so wie es ist, ist es nicht gut“, erklärte Hahn im Brustton der Überzeugung. Nun wolle man erneut das Gespräch suchen, allerdings nicht ohne dies zeitlich zu begrenzen: „Man kann sich auch zu Tode verhandeln.“ Wenn sich nach wie vor nichts bewege, so Hahn, könne der Antrag auf Kreisfreiheit jederzeit beim Landtag, dann vielleicht in einer neuen Besetzung, erneut gestellt werden. Hahn zeigte sich nicht sehr zuversichtlich, dass es eine Einigung mit dem Landkreis geben werde. Man werde aber keine Ruhe geben: „Wir sind runter von der rechtlichen Schiene und jetzt wieder auf der politischen Schiene unterwegs.“

Erste Reaktion aus dem Landtag von Uli Sckerl

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die Verfassungsbeschwerde der Stadt Reutlingen als unzulässig zurückzuweisen, teilt der Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsgrünen Uli Sckerl mit:„Stadt und Landkreis haben jetzt Klarheit. Sie können nun in Ruhe ihre Aufgabenteilung prüfen und nach passgenauen Lösungen suchen. Es geht dabei natürlich auch um die Frage, wie der Wunsch der Stadt nach mehr Eigenständigkeit erfüllt werden kann und welche Aufgaben sie in eigener Regie effizienter und wirtschaftlicher erledigen kann als der Landkreis für die Stadt. Und es geht um eine bessere Zusammenarbeit, bei der die gegenseitigen unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen Berücksichtigung finden müssen.“

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Erstellt:
18.02.2020, 17:28 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 36sec
zuletzt aktualisiert: 18.02.2020, 17:28 Uhr

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