Kreis Tübingen · Lockerungen

Ab Samstag hat wohl vieles wieder auf

Gastrobetriebe, Freibäder und andere dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Die Ausgangssperre ist dann auch vorbei.

19.05.2021

Von slo

Freude vor dem Restart in der Gastronomie. Archivbild: Ulrich Metz

Freude vor dem Restart in der Gastronomie. Archivbild: Ulrich Metz

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100000 Landkreis-Bewohner auch am Mittwoch unter 100, ist das der fünfte Tag in Folge. Zuletzt lag sie laut Tübinger Landratsamt bei 76,75. Allerdings muss dies am Donnerstag, 20. Mai, noch vom Robert-Koch-Institut festgestellt werden. Wie das Landratsamt mitteilt, wird es in diesem Fall ebenfalls am Donnerstag die Unterschreitung amtlich bekannt machen. Die Lockerungen laut Bundesnotbremse treten dann am Samstag, 22. Mai, in Kraft.

Das heißt, dass zahlreiche Betriebe und Einrichtungen im Landkreis Tübingen wieder öffnen dürfen. Das betrifft Hotels und andere Beherbergungsbetriebe wie Ferienwohnungen oder Campingplätze, Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr, Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen. Zugelassen sind dann auch wieder Kulturveranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmern und Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.

Auch Galerien, Museen und Gedenkstätten, Archive und Bibliotheken dürfen in diesem Fall ab kommenden Samstag wieder öffnen, ebenso zoologische und botanische Gärten im Außen- und Innenbereich.

Musik-, Kunst-, und Jugendkunstschulen dürfen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern öffnen, kleinere Freizeiteinrichtungen im Freien wie Minigolfanlagen, Hochseilgärten und Bootsverleih für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen. Und auch Sportanlagen können für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen wieder aufmachen. Ebenso dürfen Freibäder und Badeseen öffnen. Besucher der dann wieder erlaubten Bereiche müssen einen aktuellen Negativtest vorlegen oder einen Impf- oder Genesenennachweis. Zudem gelten die üblichen Hygieneauflagen.

Außerdem wird die zur Zeit gültige Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr aufgehoben. Die Kontaktsperren dagegen werden nur leicht gelockert: Es dürfen sich zwei Haushalte mit zusammen nicht mehr als fünf Personen über 14 Jahre treffen. Besteht ein Haushalt aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren, darf er sich mit einer weiteren Person treffen.

Alle Lockerungen sind zu finden auf www.baden-wuerttemberg.de (Service, Aktuelle Infos zu Corona).

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Erstellt:
19.05.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 59sec
zuletzt aktualisiert: 19.05.2021, 06:00 Uhr

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