Familienplanung

219a-Kompromiss unzureichend

Pro Familia fordert ein Ende der Verunsicherung von Frauen. Aus Sicht des Verbands sollte das Informationsverbot fallen.

21.12.2018

Von ran

Jede Frau, die ungewollt schwanger ist, hat einen Anspruch auf schnellstmögliche Beratung in einer Schwangerschafts-Konfliktberatungsstelle. Dabei erhalte sie Informationen über soziale Hilfen und zu medizinischen Fragen eines Abbruchs, heißt es in einer Pressemitteilung von Pro Familia – ebenso Kontaktdaten von Ärzten und Kliniken, die einen Abbruch vornehmen, wenn sich eine Frau letztlich für ihn entscheidet.

„Wir beobachten in der Region Tübingen/Reutlingen Verunsicherungen sowohl bezüglich der Rechts- als auch der Versorgungslage“, sorgt sich Pro Familia. Dabei gebe es derzeit ein gutes und plurales Angebot an anerkannten Schwangerschafts-Konfliktberatungsstellen. Auch die Versorgung durch die gynäkologischen Arztpraxen und Kliniken sei „noch ausreichend“. Sie werde sich aber in den nächsten Jahren voraussichtlich verschlechtern. Das sei die Tendenz in anderen Regionen Baden-Württembergs.

Rita Haller-Haid, Vorsitzende von Pro Familia Reutlingen/Tübingen, erinnert daran, dass nach kontroversen Diskussionen in den 1990er Jahren zur Neuregelung der Paragrafen 218 und 219 die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen zu einem Konsens gefunden haben. Das führte zu einem Parlamentsentscheid. Der Gesetzgeber habe damals festgelegt, dass jede Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägt, ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen muss, das ausdrücklich ergebnisoffen sein soll.

Dies habe sich bewährt – auch deshalb, weil Frauen so die Möglichkeiten gegeben werde, ihre Konfliktsituation von unterschiedlichen Seiten anzuschauen. Sie erhielten die Möglichkeit, Ängste, Sorgen und Ambivalenzen zuzulassen, Lösungen für sich zu finden und zu einer tragfähigen Entscheidung zu gelangen, erklärt Pro Familia. Die Erfahrung zeige, dass Frauen und Paare solche offen geführte Gespräche als informativ und hilfreich erlebten.

Der Verband hält jedoch den Kompromissvorschlag der Bundesregierung zu Paragraf 219a für unzureichend: „Die Erwartung wäre gewesen, dass Ärztinnen und Ärzte das Recht erhalten, selbst informieren zu dürfen.“ Wenn sich die Versorgungslage auch hierzulande womöglich „in Bälde“ verschärfe, weil Ärzte, die bisher Schwangerschaftsabbrüche vornahmen, in Ruhestand gehen und keine Nachfolge finden, trage der Kompromiss der Regierungsparteien nicht zu einer Entschärfung bei. Der Verband: „Wünschenswert wäre ein regionales, (verbindlich geregeltes) medizinisches Angebot verteilt auf viele. Hier unterstützt Pro Familia die Forderung, das Thema Schwangerschaftsabbruch sowohl in die Curricula des Medizinstudiums als auch in die Facharztausbildung aufzunehmen.“ ST

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Erstellt:
21.12.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 05sec
zuletzt aktualisiert: 21.12.2018, 01:00 Uhr

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