Tübingen · Geflüchtete

Forderungen für diskriminierungsarme Bezahlkarte

Ein Bündnis fordert die „diskriminierungsarme“ Bezahlkarte für Flüchtlinge. Am Mittwoch diskutiert der Kreistag.

12.05.2024

Von ST

Symbolbild: Philipp von Ditfurth/dpa

Symbolbild: Philipp von Ditfurth/dpa

Am Mittwoch, 15. Mai, berät der Kreistag über die Bezahlkarte für Flüchtlinge. Ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen, kirchlichen und ehrenamtlichen Organisationen fordert eine diskriminierungsarme Bezahlkarte. „Wenn überhaupt eine solche Bezahlkarte für Geflüchtete hier im Landkreis eingeführt werden soll, dann muss diese im Alltag ohne Einschränkungen nutzbar sein und diskriminierungsfrei verwendet werden können“, schreibt das Bündnis in einem kürzlich verschickten Brief an Kreisverwaltung und alle Kreistagsfraktionen, in dem weitere detaillierte Forderungen für die künftige Gestaltung einer solchen Bezahlkarte genannt und ausführlich begründet werden.

So sehe die im Bundestag beschlossene Gesetzesänderung die Bezahlkarte nur als eine Möglichkeit vor, mit der die auf kommunaler Ebene zuständigen Behörden künftig Sozialleistungen an Geflüchtete auszahlen könnten. „Eine zwingende gesetzliche Verpflichtung für Länder und Landkreise, so eine Karte einzuführen, ergibt sich daraus noch nicht“, sagt Matthias Schuh von der Tübinger Beratungsstelle Plan.B, die das Bündnis mit initiiert hat. „Aber natürlich sind wir uns der parteipolitischen Realitäten hier vor Ort bewusst und müssen davon ausgehen, dass die Bezahlkarte auch hier bei uns im Landkreis Tübingen kommen wird.“

Recht auf Teilhabe

Dem Bündnis gehe es deshalb darum, zivilgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und Schadensbegrenzung zu betreiben, „auch wenn wir dieses migrations- und integrationspolitisch unsinnige und diskriminierende Instrument eigentlich grundsätzlich ablehnen“, so Diakon Bernward Hecke, Flüchtlingsbeauftragter des katholischen Dekanats Rottenburg, der die Initiative ebenfalls unterstützt.

Das Recht auf soziale, gesellschaftliche und ökologische Teilhabe der Betroffenen müsse auch mit einer Bezahlkarte unbedingt gewahrt bleiben. Diese müsse deshalb auch die Möglichkeit bieten, etwa die monatlichen Abo-Kosten für ein Deutschland-Ticket abbuchen lassen zu können oder die Kosten für Rechtsanwälte und andere Stellen bargeldlos zu überweisen. Insbesondere sollte eine Bezahlkarte unbegrenzt bundesweit nutzbar sein und der komplette Betrag auf der Karte auch in bar abgehoben werden können, findet Anna Mayer vom Tübinger Verein Move on.

Für Dienstag, 14. Mai, 19 Uhr, lädt das Bündnis Interessierte sowie Vertreter der Fraktionen des Kreistags zu einer Veranstaltung ins Gemeindehaus St. Michael, Hechinger Straße 45, ein, bei der die Forderungen vorgestellt und diskutiert werden.

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Erstellt:
12.05.2024, 18:42 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 03sec
zuletzt aktualisiert: 12.05.2024, 18:42 Uhr

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