Tübingen
Bürgerbüro: Zusätzliche Termine für eilige Anliegen
Alle Tübinger können jetzt auch die Verwaltungsstellen in den Teilorten nutzen.
Einen Termin im Bürgerbüro zu ergattern, kann dauern. Nun gibt es eine Erleichterung: Bürgerinnen und Bürger aus der ganzen Stadt können dringende Anliegen von Montag, 11. Juli, an auch in den Rathäusern in Bühl, Pfrondorf, Weilheim und Unterjesingen erledigen. Eine Ausnahme sind vorläufige Dokumente wie etwa ein vorläufiger Reisepass – diese können die Rathäuser in den Teilorten nicht ausstellen.
Die Stadtverwaltung bittet darum, dass vor allem diejenigen das Angebot in den Teilorten wahrnehmen, deren Anliegen sehr eilig sind. Die zusätzlichen Termine in Pfrondorf und Weilheim kann man ab Montagnachmittag, 11. Juli, über die Online-Terminvereinbarung buchen.
Auf der Verwaltungsstelle Bühl können im Juli und August jeden Mittwoch von 10 bis 12 Uhr zusätzliche Termine gebucht werden unter Telefon 07071/2046040. Auf der Verwaltungsstelle Unterjesingen können vom 14. Juli bis 11. August immer donnerstags von 13.30 bis 16 Uhr zusätzliche Termine gebucht werden. Auch hier ist eine telefonische Anmeldung erforderlich unter 07071/2046060. Die Stadtverwaltung empfiehlt, bereits bei der Buchung einer Reise die Gültigkeit der Ausweise zu prüfen und bei Bedarf mit Vorlauf einen Termin zu vereinbaren.
In der Online-Terminvereinbarung werden die Termine für mehrere Wochen im voraus eingestellt. Es kommen aber jeden Tag kurzfristige Termine dazu. Wer einen dieser tagesaktuellen Termine bucht, wird gebeten, den zuvor vereinbarten Termin wieder abzusagen, damit dieser anderen Personen zur Verfügung steht.
Wer lediglich einen Personalausweis oder Reisepass im Bürgerbüro Stadtmitte abholen möchte, benötigt dafür keinen Termin. Viele Dienstleistungen wie die Ausstellung einer Meldebescheinigung oder eines Führungszeugnisses kann man auch online beantragen. Auch für Fundsachen gibt es eine Online-Suche. Für die Anmeldung oder Ummeldung einer Wohnung genügt es, innerhalb von zwei Wochen nach Einzug einen Termin zu vereinbaren, auch wenn dieser Termin dann außerhalb der Zwei-Wochen-Frist liegt. Die Terminbestätigung ist als Nachweis ausreichend. ST