Bildung

Zuerst wieder Fernunterricht

Nach den Osterferien sollen die meisten Schüler zuhause bleiben. Die geplante Testpflicht gilt frühestens ab 19. April. Dann soll es auch Wechselunterricht für alle geben.

03.04.2021

Von AXEL HABERMEHL

Flächendeckend und verpflichtend soll es die Schnelltests an den baden-württembergischen Schulen geben, aber nicht gleich nach den Osterferien, sondern frühestens vom 19. April an.  Foto: Federico Gambarini

Flächendeckend und verpflichtend soll es die Schnelltests an den baden-württembergischen Schulen geben, aber nicht gleich nach den Osterferien, sondern frühestens vom 19. April an. Foto: Federico Gambarini

Stuttgart. Angesichts steigender Infektionszahlen will die Landesregierung den Schulbetrieb in der Woche nach den Osterferien drastisch einschränken. Das geht aus einem Schreiben des Kultusministeriums an alle Schulen im Land hervor. „An den öffentlichen Schulen ebenso wie an den Schulen in freier Trägerschaft werden in der Woche ab dem 12. April weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden“, heißt es in dem von Michael Föll (CDU), dem Amtschef im Kultusministerium, unterzeichneten Brief. Erfasst von dieser Regelung seien etwa auch die Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie Horte.

Es gibt aber Ausnahmen. So dürfen Klassen, die vor Abschlussprüfungen stehen, Präsenzunterricht bekommen, jedoch nur im Wechselbetrieb mit geteilten Klassen. „Die Schulen entscheiden dabei eigenständig über den Umfang, d. h. den Anteil des Präsenzunterrichts“, heißt es. Komplett geöffnet bleiben sollen Sonderpädagogische Einrichtungen (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. Zudem soll für Kinder aller Schularten der Klassen 1 bis 7, deren Eltern „zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind“, eine Notbetreuung eingerichtet werden.

Notbetreuung gibt es weiter

Die große Mehrheit der restlichen Schülerschaft aber soll zuhause lernen. „Angesichts der Hinweise, dass sich insbesondere die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV-2-Virus deutlich stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreitet, als dies bei dem bisher vorwiegend grassierenden Virustyp der Fall ist, bedarf es weiterhin besonderer Vorkehrungen“, heißt es zur Begründung.

Ab dem 19. April sollen die Schulen dann jedoch – bei Wechselbetrieb – erstmals seit Monaten wieder für alle Klassenstufen öffnen, „sofern es das lnfektionsgeschehen dann zulässt“, wie Föll schreibt.

Diese Öffnungsperspektive hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zuletzt bereits angekündigt. Bei einem Gespräch mit Beteiligten des Schullebens hatte er dafür Kritik geerntet. Ab einer Inzidenz von 100, waren sich die Teilnehmer einig, solle es keinen Präsenzunterricht mehr geben.

Es ist allerdings völlig offen, wie sich die pandemische Lage im Südwesten bis in drei Wochen darstellt und welche Eindämmungsmaßnahmen zwischenzeitlich noch verhängt werden. So sollen am 12. April wieder die Regierungschefs von Bund und Ländern zusammen beraten. Bereits jetzt wird über einen scharfen Lockdown nach Ostern spekuliert. Ab 19. April soll es zudem, wie bereits berichtet, flächendeckend verpflichtende Corona-Schnelltests an Schulen geben – als Zugangsvoraussetzung für den Präsenzunterricht. Ausnahmen: „Von dieser förmlichen Pflicht ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt werden müssen.“

Eine Verordnung als Rechtsgrundlage liegt jedoch bislang nicht vor. Freiwillige Schnelltests soll es an den Schulen gleich nach den Osterferien ab 12. April geben.

Amtschef Föll gab in dem Schreiben an alle Schulen zudem erste Regeln für anstehende Abschlussprüfungen bekannt. So wird Schulen empfohlen, zwei Wochen vor deren Beginn den Unterricht für Prüflinge „ausschließlich auf Fernunterricht umzustellen“ – offenbar, um die Gefahr von Infektionen, Erkrankungen und Quarantäne-Maßnahmen im Vorfeld wichtiger Prüfungen zu mindern. Für die Abschlussprüfungen selbst gelte ebenso wie für die schriftliche Leistungsfeststellungen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu beachten sei und die Anwesenden medizinische Masken tragen müssen.

Zum Artikel

Erstellt:
03.04.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 34sec
zuletzt aktualisiert: 03.04.2021, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport
Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!